Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 98

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Das halte ich für mehr als bedenklich, und die Vorgangsweise, die auch Kollege Wittmann angesprochen hat, dass so nebenbei Gesetze verpackt werden, die überhaupt nichts mit Datenschutz zu tun haben, ist mehr als bedenklich. Da bin ich froh, dass das auch alle Parteien erkannt haben; insofern bin ich auch Kollegen Gerstl für den Antrag dankbar, dass man da die drei Gesetze, die nichts damit zu tun haben, herausnimmt.

Es waren ja auch die ÖVP und die FPÖ die Ratlosigkeit gezeigt haben, als dieses Thema auf dem Tisch war, genauso wie der Herr Minister. Es war offensichtlich, dass da irgendjemand jemand anderem etwas unterjubeln wollte – ob es das Finanz­minis­terium gegenüber den anderen war oder die ÖVP der FPÖ gegenüber, das sei hier dahingestellt.

Jedenfalls führt die Umsetzung, wie wir sie hinsichtlich DSGVO jetzt machen, zu einer Verunsicherung der Bevölkerung. Das ist eine Verwässerung der Strafbestimmungen. Es gibt kein oder nur ein eingeschränktes Recht auf Widerspruch, es gibt kein oder nur ein eingeschränktes Recht auf Löschung der Daten, keine Möglichkeiten auf Verbandsklagen. Ich denke, damit ist auch die Flucht aus Elga zu erklären.

Es gibt aber noch einen weiteren Abbau von Datenschutzrechten: Im Zuge des 2. Ma­terien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes im Zusammenhang mit der DSGVO wurden plötzlich aus anonymisierten Daten pseudoanonymisierte Daten. (Zwischenruf der Abg. Himmelbauer.) Das ist ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. Mit dem richtigen Schlüssel ist alles und jeder reidentifizierbar, wir können die Daten sozusagen zu einer konkreten Person rückverfolgen. Gerade dieser Teil ist zum Beispiel auch in Gesetzen aus dem Verkehrsbereich aufgetaucht.

Auf meine Frage an den Herrn Minister hat dieser mir gegenüber ein sehr sym­pathi­sches Achselzucken gezeigt und konnte es auch nicht erklären. Wir haben dann – ich denke, Sie alle – vom Verkehrsministerium eine Stellungnahme dazu bekommen. Ich muss festhalten, auch diese Stellungnahme ist nicht sehr nachvollziehbar. (Beifall bei der SPÖ.)

Man müsste auch nachdenken, wo noch überall aus anonymisierten Daten plötzlich pseudoanonymisierte Daten werden. Es haben auch namhafte Datenschützer wie Max Schrems oder NGOs die Umsetzung der DSGVO in Österreich kritisiert. Max Schrems hat alle Parteien kontaktiert, Sie haben alle mit ihm gesprochen, aber er konnte seine Bedenken bei Ihnen nicht unterbringen.

Ich habe es schon einmal von dieser Stelle aus gesagt und sage es heute wieder: Datenschutz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet nicht, die Daten an und für sich zu schützen, sondern den Menschen zu schützen, dessen Daten verar­beitet werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Plessl: Sehr gut!) Dafür sind Sie, meine Damen und Herren, verantwortlich: Schützen Sie den Menschen! Handeln Sie danach! (Beifall bei der SPÖ.)

12.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.


12.42.26

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben mir inhaltlich sehr vieles vorweggenommen. (Abg. Plessl: Was wahr ist!) In diesem 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz ging es, wie schon im ersten Anpassungsgesetz, aber auch bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in heimisches Recht, nämlich ins Da­ten­schutzgesetz, überwiegend darum, das bis dato sehr hohe Datenschutzniveau, das wir in Österreich hatten, zu erhalten und gleichzeitig überschießende Bestimmungen,


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