Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 124

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das ist auf die fehlende Finanzierung und Steuerungsfunktion unseres Gesundheits­systems zurückzuführen, so wie es derzeit dasteht.

Wir haben – und das ist ja auch wieder das Schlimme – alle Instrumente, dies zu ändern, aber es fehlten bis jetzt die politische Kraft und der politische Mut. Dieser Rechnungshofbericht ist eine klare, unabhängige, transparente, und schonungslose Offenlegung der Fehlentwicklung unseres Gesundheitssystems. Herzlichen Dank an die Frau Präsidentin für die so detaillierte, gute und genaue Aufarbeitung! Da kann man gar nicht mehr diskutieren, da steht schwarz auf weiß, was Sache ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strasser.) Entwirren wir den Kompetenzwirrwarr, verein­heitlichen wir dort, wo es sinnvoll ist, regulieren wir dort regional, wo Treffsicherheit gefragt ist, setzen wir notwendige Reformen, wo Organisationsstrukturen und Finanz­ströme schon lange nicht mehr unserem modernen Gesundheitssystem entsprechen!

Sie werden mir sicher zustimmen, dass im Zentrum aller dieser Bestrebungen der Patient mit seinen Beschwerden und mit seinen Herausforderungen und Forderungen an unser Gesundheitssystem steht. (Abg. Plessl: Aber nicht mit Selbstbehalten!) Ich hoffe, dass Sie alle mit uns an diesen Neuerungen und an diesen Reformen arbeiten werden. (Beifall bei der FPÖ.)

14.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Griss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.15.54

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Der Rechnungshofausschuss hat in seinen Sitzungen im April und im Mai insgesamt 29 Berichte behandelt. Dieser Bericht, den meine drei Vorredner und Vorrednerinnen gerade erwähnt haben – der Bericht über die Mittelflüsse im Gesundheitswesen –, ist ein Bericht, auf den auch ich einge­hen will.

Das ist kein Zufall, denn der Bericht zeichnet ein Sittenbild österreichischer Verwal­tung – muss man leider sagen –: auf der einen Seite ein Kompetenzwirrwarr – wir haben Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger, die im Gesundheits­system mitreden. Aber damit nicht genug: Auf der anderen Seite ist es nicht gelungen, die Verrechnung zwischen diesen verschiedenen Trägern, zwischen den verschie­denen Financiers auch tatsächlich zu vereinheitlichen. Meine Vorredner und Vorred­nerin­nen haben das schon erwähnt: kein einheitlicher Kontenplan, keine zielführenden Vorschriften, keine Harmonisierung mit dem Rechnungswesen des Bundes.

Jetzt gibt es den Bericht ja schon einige Zeit und eigentlich würde man denken, dass man sofort darangeht, diese Mängel zu beheben. Man wird die Kompetenzverteilung nicht so rasch bereinigen können, aber bei diesen administrativen Hindernissen, die man hier zusätzlich aufgebaut hat – uneinheitliche Kontenpläne, Sie haben das gehört, keine ausreichenden Vorschriften, keine Harmonisierung –, wäre es doch kein Kunst­stück gewesen, das schon wesentlich früher anzugleichen.

Es ist aber überhaupt, wenn sich man die Berichte des Rechnungshofes durchschaut, dieser Punkt mangelnder Transparenz, mangelnder Übersichtlichkeit etwas, was man immer wieder feststellen muss. Man könnte sagen, das geschieht vielleicht nicht ganz zufällig. Im Dunkeln ist gut munkeln – oder wie immer man das ausdrücken will. Jeden­falls besteht ein geringes Interesse daran, solche Verhältnisse und Umstände völlig klar darzustellen.

Ein zweiter Punkt, ein zweiter Mangel, den man auch immer wieder sieht, wenn man sich die Berichte anschaut, ist, dass die Konsequenzen einer gesetzlichen Regelung


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