Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 127

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zeigen die strukturellen Maßnahmen, die organisatorischen, internen Maßnahmen Wir­kung.

Allerdings sollte uns das Jahr 2013 tatsächlich zum Nachdenken anregen, denn das war das Krisenjahr der Ages und muss als solches bezeichnet werden. Daher ist es ganz entscheidend und wichtig, dass eine langfristige Finanzierung der Ages gesichert ist. Derzeit ist es so, dass man von einer Befristung zur anderen springt. Die Ages wird durch einen Zuschlag auf die Kammerumlage für Apotheker finanziert, das war eigent­lich bis 2018 fixiert und ist nun ausgelaufen. Die Frau Ministerin hat uns im Ausschuss zwar erklärt, dass es bis 2022 weitergeht, aber die Apotheker sagen mir, dass es solche Gespräche noch nicht gibt. Das ist also ein Punkt, der offen ist, und das zeigt auch ein bisschen, wie unsere Gesundheitsministerin an diese Thematiken herangeht: indem sie im Ausschuss Ankündigungen macht, die dann in der Realität gar nicht stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es braucht also eine nachhaltige Finanzierung. Und wenn man den Vertretern der Regie­rungsparteien zuhört, wie sie sich massiv und demonstrativ hinter die Frau Minis­terin stellen und das artikulieren, dann erinnert es fast ein bisschen an einen Fuß­balltrainer, der ganz knapp vor der Ablöse steht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.28


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Kainz zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.29.08

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungs­hof­präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Für den vorliegenden Bericht, welcher sich auf das Jahr 2014 bezieht, widmete sich der Rechnungshof von Juli bis Dezember 2015 den Mittelflüssen im Gesundheitswesen. Das Ziel des Berichts war es, einen Überblick über sämtliche Verflechtungen bei der Finanzierung von Gesundheits­leistungen zu geben und die Mittelflüsse darzustellen.

Bezeichnend für die Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems ist nämlich die Verzweigung von Zahlungsströmen über mehrere Institutionen und Einrich­tun­gen. Die Gesetzgebung sieht eine Aufsplitterung der Kompetenzen auf Bund, So­zialver­sicherungsträger, Länder und Gemeinden vor. So geht es im Jahr 2014 trotz der Gesundheitsreform der damaligen Regierung im Jahr 2013, die unter anderem zur Ordnung der zersplitterten Kompetenzlage hätte beitragen sollen, um rund 27,4 Milliar­den Euro, aufgeteilt auf mehr als 60 verschiedene zahlende und empfangende Stellen.

Die Mittelflüsse wurden aufgrund verschiedener Periodenabgrenzungen bei den einzel­nen Institutionen teilweise unterschiedlich verbucht. Bei Verrechnungen zwischen dem Bund und den Sozialversicherungsträgern wurden unterschiedliche zeitliche Abgren­zungen angewendet, sodass Aufwendungen und Erträge unterschiedlicher Höhe be­rücksichtigt wurden. Bei den Sozialversicherungsträgern fehlte außerdem ein einheit­licher Kontenplan, und bei den Untergliederungen fehlten nachvollziehbare Vor­schrif­ten. All das führte dazu, dass es ungleiche Zahlen in verschiedenen Abrech­nungs­systemen der Sozialversicherungsträger, des Bundes, der Länder und der Gemeinden gibt und sich Aufwendungen und Erträge nur schwer abgleichen lassen.

Es zieht sich wie ein roter Faden durch den gesamten Bericht, dass die Finanzierung unseres heimischen Gesundheitssystems schlichtweg unübersichtlich, verzweigt und aufgesplittert ist. Wir müssen daher unser Rechnungswesen reformieren, denn nur dann können wir wirksame Darstellungen sämtlicher Mittelflüsse im Gesundheitswesen gewährleisten und kontrollieren, ob die Sozialversicherungsträger sauber arbeiten.

 


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