Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 129

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Emp­feh­lungen (Bund 2017/10) zu ‚Mittelflüsse im Gesundheitswesen‘ umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch es zu effizienteren, transparenteren und vergleich­bareren Mittelflüssen im Gesundheitswesen kommt. Dabei sollen die RH-Empfehlun­gen aus dem Bericht Bund 2017/10 „Mittelflüsse im Gesundheitswesen“ umgesetzt werden.

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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Empfehlungen (Bund 2017/10) zu "Mittelflüsse im Gesundheitswesen" umsetzen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/10 (III-16/73 d.B.) – TOP 4

Finanzierung des Gesundheitssystems in Österreich völlig unübersichtlich, verzweigt und aufgesplittert

Die Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems reicht über mehrere Insti­tutionen und Einrichtungen. Der Rechnungshof präsentiert in einem aktuellen Bericht eine Bestandsaufnahme. Durch die Gesetzgebung war die Aufsplitterung der Kom­petenzen auf Bund, Sozialversicherungsträger sowie Länder und Gemeinden vorge­geben. Auch die Gesundheitsreform 2013 veränderte die zersplitterte Kompetenzlage nicht: Die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung fielen weiterhin auseinander, ein gemeinsamer Finanzierungstopf wurde nicht erreicht und durch das Prinzip der Einstimmigkeit (von Vertreter_innen aus Bund, Ländern und Sozialver­sicherungsträgern) können notwendige Maßnahmen verhindert werden.

Für die Darstellung der gesamten Mittelflüsse im Gesundheitswesen erfasste der Rechnungshof mehr als 60 Akteure.

Bei Verrechnungen zwischen dem Bund und den Sozialversicherungsträgern wurden unterschiedliche zeitliche Abgrenzungen angewendet, so dass Aufwendungen und Erträge unterschiedlicher Höhe berücksichtigt wurden. Bei den Sozialversicherungs­trägern fehlte ein einheitlicher Kontenplan und bei Untergliederungen gab es keine nachvollziehbaren Vorschriften. Der RH empfahl die Harmonisierung mit dem Rech­nungswesen des Bundes.

Landesgesundheitsfonds

Auch für die Landesgesundheitsfonds fehlten einheitliche Vorschriften über Form und Gliederung der Jahresabschlüsse. In den Ländern Burgenland und Salzburg waren, trotz gleicher rechtlicher Grundlage, Unterschiede bei der Finanzierung der Landes-


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