Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Empfehlungen (Bund 2017/10) zu ‚Mittelflüsse im Gesundheitswesen‘ umsetzen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch es zu effizienteren, transparenteren und vergleichbareren Mittelflüssen im Gesundheitswesen kommt. Dabei sollen die RH-Empfehlungen aus dem Bericht Bund 2017/10 „Mittelflüsse im Gesundheitswesen“ umgesetzt werden.
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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
14.35
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Empfehlungen (Bund 2017/10) zu "Mittelflüsse im Gesundheitswesen" umsetzen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/10 (III-16/73 d.B.) – TOP 4
Finanzierung des Gesundheitssystems in Österreich völlig unübersichtlich, verzweigt und aufgesplittert
Die Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems reicht über mehrere Institutionen und Einrichtungen. Der Rechnungshof präsentiert in einem aktuellen Bericht eine Bestandsaufnahme. Durch die Gesetzgebung war die Aufsplitterung der Kompetenzen auf Bund, Sozialversicherungsträger sowie Länder und Gemeinden vorgegeben. Auch die Gesundheitsreform 2013 veränderte die zersplitterte Kompetenzlage nicht: Die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung fielen weiterhin auseinander, ein gemeinsamer Finanzierungstopf wurde nicht erreicht und durch das Prinzip der Einstimmigkeit (von Vertreter_innen aus Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern) können notwendige Maßnahmen verhindert werden.
Für die Darstellung der gesamten Mittelflüsse im Gesundheitswesen erfasste der Rechnungshof mehr als 60 Akteure.
Bei Verrechnungen zwischen dem Bund und den Sozialversicherungsträgern wurden unterschiedliche zeitliche Abgrenzungen angewendet, so dass Aufwendungen und Erträge unterschiedlicher Höhe berücksichtigt wurden. Bei den Sozialversicherungsträgern fehlte ein einheitlicher Kontenplan und bei Untergliederungen gab es keine nachvollziehbaren Vorschriften. Der RH empfahl die Harmonisierung mit dem Rechnungswesen des Bundes.
Landesgesundheitsfonds
Auch für die Landesgesundheitsfonds fehlten einheitliche Vorschriften über Form und Gliederung der Jahresabschlüsse. In den Ländern Burgenland und Salzburg waren, trotz gleicher rechtlicher Grundlage, Unterschiede bei der Finanzierung der Landes-
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