Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 134

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tert, weil es eben diese vielen Akteure gibt, die Akteure auf Ebene des Bundes, dann natürlich noch die Sozialversicherungen, auf Ebene der Länder und der Gemeinden.

Die Kompetenzen sind aufgeteilt, wie sie nach der Bundesverfassung aufgeteilt sind, dass die Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich des Gesundheitswesens Bundes­sache ist. Im Bereich der Krankenanstalten und Kuranstalten gibt es eine Grundsatz­gesetzgebungskompetenz und dafür noch Ausführungsgesetze, die Vollziehung liegt bei den Ländern. Im Bereich der Sozialversicherung liegt die Gesetzgebungs­kompe­tenz beim Bund, die Vollziehung liegt bei den Trägern der Sozialversicherung. Um das Ganze zu organisieren, gibt es 15a-Vereinbarungen, um die Organisation und Finan­zierung des Gesundheitswesens zu vereinbaren, die Aufgaben richtig zu verteilen und zu schauen, wie man zu einer ordnungsgemäßen Zielsteuerung im Gesundheitswesen beitragen kann. Mittelflüsse auf Landesebene betreffen naturgemäß die Krankenan­stalten.

Wir haben das überprüft, haben die Verflechtungen dargestellt und wollten Ihnen einen Überblick geben. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass trotz der Gesundheitsreform 2013 die Zersplitterung der Zuständigkeiten erhalten und damit natürlich auch die Steuerung dieser Finanzierungsströme im Gesundheitswesen erschwert blieb. Damit bleibt es auf Ihrer Agenda, das zu vereinfachen.

Es gelang uns nicht, einen transparenten Gesamtüberblick über die Mittelflüsse im Gesundheitssystem in Österreich zu geben. Die Hauptkritik des Rechnungshofes be­zieht sich auf mehr oder weniger einfache Dinge, die auch durchzusetzen sind. Das bedeutet, dass die Voraussetzung für eine zusammenführende Darstellung der Mittel­flüsse zunächst die Reformen im Rechnungswesen sind. Das ist im Bereich der Sozialversicherungen die Harmonisierung mit dem Rechnungswesen des Bundes mit einheitlichen Kontenplänen, mit zeitlichen Abgrenzungen. Im Bereich der Landes­gesund­heitsfonds geht es auch darum, dass die Länder das, was sie versprochen haben, machen, nämlich die Verrechnungsvorschriften vereinheitlichen und vergleich­bare Verrechnungsvorschriften durchführbar machen.

Ich kann allen Rednern nur beipflichten. Auch der Rechnungshof achtet in seinem Prüf­schwerpunkt sehr stark darauf, was der Bürgernutzen ist. Wie kann dem Bürgernutzen in der Gesundheitsversorgung optimal entsprochen werden? Sozialversicherungen sind ein Player in diesem Gesundheitssystem. Daneben gibt es natürlich auch noch die Ärztekammern, und es gibt auch die Länder, und alles muss in ein Gesamtkonzept gegossen sein und muss aufeinander abgestimmt sein.

Was den Bericht zur Ages Medizinmarktaufsicht betrifft, so haben wir nach dem schwie­rigen Jahr 2013 Verbesserungen feststellen können. Mittlerweile gibt es eine positive Entwicklung. Es gibt auch EU-weite Anerkennung für die Tätigkeit. Wichtig ist uns aber eine nachhaltige Finanzierung der Aufgaben der Marktüberwachung. Dies­bezüglich gab es im Budgetbegleitgesetz eine befristete Verlängerung dieser Finan­zierung. Man kann sich aber Gedanken darüber machen, wie man diese Aufgabe löst, und da gibt es eine Empfehlung des Rechnungshofes. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz.)

14.52

14.52.22


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

 


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