
Für ihre Ablehnung hatte die FPÖ offenbar auch gute Gründe:
• „Nordamerikanische Konzerne, Großbanken und Fondsgesellschaften können Österreich klagen, nur weil sie argwöhnen, dass neue Mindestlohnregelungen, Arbeits- und Kündigungsschutzgesetze, Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern oder großzügige Transferleistungen der Staaten ihre Profitaussichten schmälern.“ – FPÖ-Broschüre Mai 2015.
• „Mit CETA fallen nicht nur Zölle, sondern auch Umweltstandards und Arbeitnehmerrechte. Außerdem ist mit In-Kraft-Treten des Handelspaktes der Beschneidung der Daseinsvorsorge – wie der Privatisierung von öffentlichen Versorgungseinrichtungen im Gesundheitsbereich oder der Wasserversorgung – Tür und Tor geöffnet.“ – Norbert Hofer per OTS, Oktober 2016.
• „Sogenannte ‚unabhängige‘ Schiedsgerichte, vor denen Konzerne ganze Staaten verklagen können, sind in dieser Form nicht zu akzeptieren! Es ist völlig unklar, wer diese Urteile fällt und wem diese ‚Richter‘ verpflichtet sind. Wir aber wollen unseren österreichischen Rechtsstaat, der ein Pfeiler der Demokratie ist, schützen und bewahren. Daher darf eine Entscheidung darüber nur mit Volksabstimmung erfolgen.“ – HC Strache im Nationalrat, September 2017.
• „Aber es ist ja auch kein Wunder, dass Sie sich so um CETA und TTIP sorgen. Denn diese beiden Abkommen sind klassische Produkte des Raubtierkapitalismus.“ – ebd.
• „Internationale Investitionsgerichte bei Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtsystemen werden abgelehnt.“ – Einheitliche Stellungnahme der Bundesländer, Oktober 2017.
Auch 562.379 ÖsterreicherInnen haben im Zuge des Volksbegehrens „Gegen TTIP/CETA“ ihre Kritik an den Abkommen kundgetan und ein Verfassungsgesetz gefordert, das eine Genehmigung von CETA und TTIP nur auf Grundlage einer eigenen verfassungsrechtlichen Ermächtigung erfolgen darf.
Nunmehr soll aber alles anders sein. Die FPÖ stimmte bereits im Regierungsprogramm der Ratifikation von CETA bedingungslos zu und enttäuscht dadurch nicht nur
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