die 562.379 UnterstützerInnen des Volksbegehrens. Sie hat geradezu kapituliert. Als Trost erhielt sie scheinbar die vorübergehende Aufhebung des Rauchverbots. Die Bedrohung durch Konzernklagen gilt mit Zustimmung der FPÖ jedoch für alle Zukunft unbefristet.
Welche Bedrohung Konzernklagen bedeuten, zeigte kürzlich die Diskussion um das Staatsziel Wirtschaft: dort warnte sogar das eigene Finanzministerium vor Konzernklagen. Dieser Effekt wird „regulatory chill“ genannt und bedeutet, dass Konzernklagen vor allem abschreckend auf Staaten wirken sollen, bevor diese „konzernfeindliche“ Gesetzgebung zu erlassen.
Besonders pikant ist, dass im geplanten Regierungsbeschluss zu CETA offen angesprochen wird, dass es noch zu Nachverhandlungen bei CETA kommen könnte. Schließlich liegt CETA derzeit sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof als auch vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht. Ergebnis in beiden Fällen völlig offen – im Gegenteil ist auf Grund eines ähnlichen EuGH-Urteils („Achmea“) sogar davon auszugehen, dass der EuGH CETA nur unter Auflagen genehmigen wird.
Mit der voreiligen und überhasteten Ratifikation durch Österreich begibt sich Schwarz-Blau daher vollständig seiner Verhandlungsposition in den bevorstehenden Nachverhandlungen. Es ist wie beim Autokauf: Die bessere Ausstattung gibt es sicher nicht mehr, wenn man den Kaufvertrag schon unterschrieben hat. Kurz und Strache wollen CETA so wie es jetzt ist und verzichten auch auf die Chance von Verbesserungen.
Derzeit liegen noch nicht einmal jene wesentlichen Verbesserungen vor, die die EU-Kommission anlässlich der Unterzeichnung zugesichert hatte: der internationale Handelsgerichtshof ist weiterhin in erster Linie eine Idee, bessere Garantien für die Unabhängigkeit der Entscheidungen von CETA-Tribunalen existieren genauso wenig wie ein objektives Entlohnungsschema für Tribunalmitglieder. Schon gar nicht ist die viel gepriesene Berufungsinstanz bislang eingerichtet (eine solche existiert in anderen Handelsabkommen im Übrigen seit Jahrzehnten als bloßer Papiertiger).
Strache ist jedoch nicht der einzige, der mit dem nun unmittelbar bevorstehenden CETA-Durchwinken sein Wort bricht:
„CETA ist jetzt eh schon teilweise in Kraft getreten und dann gibt es noch den Teil der Schiedsgerichte. Da hat Belgien ja auch Einspruch erhoben beim Europäischen Gerichtshof. Da wird es jetzt eine Entscheidung dazu geben, die wir abwarten. Und was natürlich wichtig ist, ist, dass unser Rechtssystem nicht ausgehöhlt wird.“ – Sebastian Kurz im ORF, 28.9.2017.
Der Nationalrat soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor dem Sommer über CETA abstimmen. Der Nationalratspräsident macht diesem Plan in einem Interview bereits die Mauer. Umso dringender ist, dass gleichzeitig mittels eines Bundesverfassungsgesetzes (Ermächtigungsgesetz) die Möglichkeit geschaffen wird, eine verbindliche Volksabstimmung über CETA abzuhalten. Oder die Ratifikation zumindest so lange auf Eis gelegt wird, bis Konzerne auf Grundlage von CETA nicht mehr klagen können.
Aus all diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung hat in Nachverhandlungen zu CETA zu erreichen, dass Konzernen keine Sonderklagerechte eingeräumt werden, oder sicherzustellen, dass die
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