Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 147

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Ich frage mich aber: Wofür tun wir das dann alles noch, Frau Wirtschaftsministerin? Warum müssen wir diesen zweiten Teil jetzt so überhastet unterschreiben, ratifizieren, beschließen? Was ist der Sinn dahinter? Ich verstehe es nicht, das sage ich Ihnen ganz offen. (Abg. Hammer: Das ist ja euer Problem, dass ihr es nicht versteht! – Heiterkeit bei der ÖVP.)

Ich erzähle Ihnen eine Geschichte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eine wahre Geschichte. Es hat einmal zwei rumänische Brüder gegeben, die Micula-Brüder. Ich weiß nicht, ob Sie die kennen, es ist ein ganz berühmter Fall geworden. Die Micula-Brothers haben in Schweden ein Unternehmen gegründet und haben nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in Rumänien, in ihrer Heimat, investiert. Sie haben auch des­halb investiert, weil Rumänien damals sehr hohe Subventionen für derartige Inves­titionen geleistet hat.

Dann ist Rumänien der Europäischen Union beigetreten, und die Beihilferegelungen der Europäischen Union haben logischerweise gegriffen. Die haben dazu geführt, dass Rumänien die Beihilfen an dieses Unternehmen nicht mehr leisten durfte, und im Zuge der Anpassung an europäische Gesetze wurden diese Beihilfen eingestellt. Was ist passiert? – Die Micula-Brothers sind vor ein ISDS-Tribunal (Abg. Rädler: Sagen Sie den Namen ...!) – Micula, Herr Kollege! – gegangen, und dieses Tribunal hat Rumänien zu einer Strafe von 250 Millionen Dollar verurteilt. (Abg. Winzig: Das hat aber nichts mit dem zu tun!) Daraufhin hat die Europäische Kommission, und zwar die DG Com­petition, Rumänien mitgeteilt: Wenn sie das zahlen, wird ein Vertragsverletzungs­ver­fah­ren gegen Rumänien eingeleitet, und Rumänien hat an die Europäische Union dann auch noch Strafe zu zahlen.

Das, geschätzte Damen und Herren, ist das, was diese ISDS-Tribunale tun. Das sind die Auswirkungen. Sie sagen jetzt, wir verhandeln gerade mit dem Ziel, dass alles besser wird. Es ist aber eine EuGH-Entscheidung ausständig, und es ist, wie ich es in der Früh gesagt habe, auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ausständig. Warum muss man das jetzt so schnell beschließen? Warum wartet man diese Dinge nicht ab? Warum wartet man nicht ab, ob es wirklich einen internationalen Schiedsgerichtshof geben wird? Bis jetzt gibt es den nicht. Sie beschließen dieses Abkommen bei alter Rechtslage, geschätzte Damen und Herren. Sie beschließen jetzt die alten ISDS-Gerichte, denn es gibt noch nichts Neues, und Sie tragen die Verantwortung dafür, wenn auch Österreich einmal so verurteilt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Dazu muss man schon eine prinzipielle Frage stellen: Diese Klauseln wurden ent­wickelt, um Investoren vor fragwürdigen Rechtsverhältnissen in anderen Ländern zu schützen. Das hat durchaus Sinn gemacht, denn es hat in der Geschichte mehrerer Kontinente Revolutionen, Enteignungen et cetera gegeben. Investoren vor so etwas zu schützen, macht durchaus Sinn. Nun ist es aber so, dass weder Kanada noch die Euro­­päische Union mit diesen Staaten, für welche diese Instrumente entwickelt wur­den, vergleichbar ist. Kanada und die EU sind entwickelte Demokratien, sind Rechts­staaten, sind demokratische Systeme, da wird es keine Enteignung und keine Revolu­tion geben, geschätzte Damen und Herren. Wofür braucht man dann diese Schieds­ge­richte, seien es Tribunale oder sei es ein internationaler Schiedsgerichtshof? Trauen Sie den österreichischen Gerichten nicht? Glauben Sie, dass die österreichischen Gerichte nicht in der Lage sind, vernünftig über Beschwerden von ausländischen Konzernen zu urteilen? Ich glaube, die können das, geschätzte Damen und Herren, da brauchen wir nichts anderes. (Beifall bei der SPÖ.)

Den Kollegen Haider und Bösch, die am Vormittag das Thema Verbesserungen seit 2017 angesprochen haben, muss ich entgegnen: Sie werden mir keine einzige Verbes­se­rung seit 2017 nennen können, denn seit 2017 ist nichts mehr geschehen. Das


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