Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 155

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lungen auf der einen Seite und einer Volksabstimmung auf der anderen Seite! Das wird Ihnen nichts bringen.

Aber den wahren Umfaller, den wahren Bauchfleck hat natürlich heute im Ministerrat die FPÖ gemacht. Herr Vizekanzler Strache, ich muss Sie ja nicht daran erinnern (Abg. Martin Graf: Waren Sie dabei?), was Sie am 20.9. hier in diesem Hohen Haus gesagt haben (Abg. Martin Graf: Sitzen Sie im Ministerrat, Kollege?) und mit welcher Verve Sie sozusagen gegen dieses Abkommen eingetreten sind, nicht nur gegen das Ab­kommen Ceta, sondern auch gegen TTIP. (Abg. Martin Graf: Waren Sie dabei? – Abg. Kassegger: Viel intensiver immer gegen TTIP!) Sie haben von Raubtierkapitalismus gesprochen, Sie haben eine Volksabstimmung gefordert. All das war, wenige Tage nachdem ein Regierungsabkommen ausverhandelt war, vergessen. Im Vorfeld dieses Regierungsabkommens hat es ja nicht wenige in der FPÖ gegeben, die gesagt haben, machen wir das doch zur Koalitionsbedingung – aber nein, es ist nicht zur Koalitions­bedingung geworden.

Heute im „Morgenjournal“ wollte Herr Kollege Rosenkranz uns allen erzählen, dass sich an diesem Abkommen etwas verändert hätte, und Herr Gudenus hat ja auch in diese Richtung argumentiert, hat aber vergessen, uns zu erklären, was sich denn geändert hat. Gar nichts, Herr Kollege Rosenkranz, hat sich geändert, aber gar nichts! (Abg. Rosenkranz: Na geh, wo stehen denn Sie in der Lektüre?) Die Giftzähne, von denen Sie heute Morgen gesprochen haben (Abg. Rosenkranz: Sind gezogen!), wur­den diesem Abkommen nicht gezogen. (Abg. Rosenkranz: Wurden gezogen!) – Nein, die Investorenschutzklauseln sind nach wie vor im Vertrag enthalten. (Abg. Rosenkranz: Das stimmt nicht!) – Ich verstehe schon, was Sie meinen, ja, aber Sie interpretieren die Dinge halt alle falsch. Statt auf private Schiedsgerichte wird halt jetzt (Abg. Rosenkranz: Aber Sie interpretieren ...!) auf internationale Investitionsgerichtshöfe gezählt.

Warten wir doch die Entscheidung des EuGH ab! Warum warten Sie nicht die Ent­scheidung des EuGH ab, der ja in den nächsten Monaten zu klären haben wird, ob diese Schiedsgerichte und Sonderklagerechte überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar sind? Nein, Sie haben es in dieser Frage besonders eilig. Sie haben es insbesondere eilig, Ihre Wählerinnen und Wähler zu verraten, und das nicht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode, sondern schon zum wiederholten Male. (Abg. Neubauer: Seit wann machen Sie sich um unsere Wähler so große Sorgen? Schauen Sie, wo die eigenen bleiben!)

Sie ignorieren auch jene 560 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Volks­begehrens, die gegen TTIP, Ceta und Tisa gestimmt haben. Wenn ich mich nicht irre, Herr Vizekanzler, waren auch Sie einer von jenen, die dieses Volksbegehren unter­zeich­net haben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Warum sind diesem Abkommen auch aus anderen Gründen nicht die Giftzähne gezo­gen worden? – Es ist ja nicht nur die Frage des Investorenschutzes, sondern es geht auch um andere Dinge. Es gibt darin auch andere Klauseln zur Liberalisierung, die sehr starken Druck auf öffentliche Dienstleistungen und damit auf Leistungen der Da­seins­vorsorge ausüben. Sie wissen das ganz genau, Herr Rosenkranz: Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge können jederzeit betroffen sein (Abg. Rosenkranz: Nein!), denn im Abkommen gilt das sogenannte Negativlistenprinzip. Was dort an öffentlichen Dienstleistungen nicht ausgenommen ist, kann jederzeit betroffen sein. So schaut es aus, Herr Klubobmann!

Nächster Punkt: Die im Abkommen verankerte regulatorische Kooperation kann dazu führen, dass zahlreiche Standards unterlaufen werden: Konsumentenschutzstandards, Umweltschutzstandards, Arbeitnehmerschutz. (Abg. Rosenkranz: Nein!)  Na selbst­verständlich! Stellen Sie sich heraus und erklären Sie mir das Gegenteil! Entschärfen


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