Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 154

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geht auf für den Kanadier. Mit Grüßen aus Niederösterreich: Alles Gute, danke, Ceta! (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Wöginger: War eine gute Rede!)

15.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Bruno Rossmann. – Bitte.


15.53.01

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja ganz interessant, dieser Debatte zu lauschen. Einmal sitzen sozusagen Umfaller auf dieser Seite, einmal sitzen Umfaller auf der anderen Seite, aber den Bock in der bisherigen Debatte hat wohl Matthias Strolz abgeschossen. (Abg. Strolz: Ich bin kein Jäger!)

Ich bin gegen das Abkommen Ceta, ich sage es Ihnen ganz klar, aber ich habe nicht die Absicht, nach Nordkorea zu gehen, und ich habe auch nicht die Absicht, in Nord­korea eine Mauer zu bauen. Ich werde jetzt versuchen, das ein wenig zu begründen. (Abg. Rädler: Sie sind angestellt bei der Arbeiterkammer ...!) – Ach, Herr Rädler, schweigen Sie bitte, das würde Ihnen besser tun. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Der Erste, der in der Ceta-Debatte umgefallen ist, Herr Bundeskanzler Kern – Bundes­kanzler außer Dienst –, das waren Sie. Sie haben anfänglich den kritischen Kurs Ihres Vorgängers getragen und fortgesetzt, dann aber setzte auf europäischer Ebene Kritik ein, und Ihre Kritik ist immer kleinlauter und kleinlauter geworden, und dann haben Sie sich gedacht, machen wir eine Mitgliederbefragung und lassen wir uns unseren Kurs von den Mitgliedern abstützen.

Es haben sich sehr wenige Mitglieder an dieser Umfrage beteiligt, aber Sie wissen, 88 Prozent jener, die sich beteiligt haben, haben sich gegen Ceta ausgesprochen. Dennoch aber haben Sie im Oktober - - (Abg. Kern: Das stimmt nicht! Nur weil es die FPÖ sagt, ist es nicht wahr!) – Moment, zu den anderen komme ich schon noch, Herr Klubobmann Kern. – Dennoch aber haben Sie sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe für das berühmte „Ja, aber“ ausgesprochen. Also: Zuerst waren Sie dagegen, dann waren Sie mit einem „Ja, aber“ dafür; Sie haben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Schlussfolgerung gezogen, wir sind für eine Ratifizierung, aber – jetzt kommt das Aber – die Frage der strittigen Schiedsgerichte muss geklärt werden. Seither lavieren Sie zwischen diesen Positionen hin und her.

Das spiegelt sich auch in Ihrem Antrag wider. In Ihrem Entschließungsantrag steht nämlich drinnen – und das ist irgendwie schon kurios –: „Die Bundesregierung hat in Nachverhandlungen zu Ceta zu erreichen, dass Konzernen keine Sonderklagerechte eingeräumt werden, oder sicherzustellen“ – oder sicherzustellen! –, „dass die öster­reichi­sche Ratifikation von Ceta nur auf Grundlage einer Volksabstimmung vorge­nommen werden kann.“

Warum wollen Sie Nachverhandlungen zu den Sonderklagerechten? Das Entschei­dende sind doch nicht die Sonderklagerechte, das Entscheidende, das dennoch im Vertrag verbleiben würde, auch wenn nachverhandelt wird, ist doch der Investo­renschutz. Wenn man gegen etwas ist, dann kann man doch nur gegen den Inves­torenschutz, nicht aber gegen die Sonderklagerechte sein, denn die nützen gar nichts. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Wenn man schon das Ganze zum Gegenstand einer Volksabstimmung machen soll – das wollen auch wir, und wir haben ja schon im Dezember einen entsprechenden Antrag eingebracht –, dann muss ich sagen: Ja, bekennen Sie sich zu einer Volks­abstimmung, aber lavieren Sie nicht dauernd hin und her zwischen Nachverhand-


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