Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 157

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Grundsätzlich wird niemand in diesem Haus gegen vernünftige und gut verhandelte Freihandelsabkommen sein. Am Beginn der Diskussion zu Ceta stand dieses noch in Verbindung mit TTIP – TTIP ist zum Glück tot (Abg. Leichtfried: Eher die Angst, dass ...!) –, und es gab vonseiten der SPÖ und der ÖVP gemeinsame Verhandlungs­schritte. Beide Abkommen standen im Raum, und damals gab es natürlich berechtigte Kritik, als es darum gegangen ist, dass gleichzeitig mit Ceta auch ein Freihandels­ab­kom­men mit den USA gekommen wäre, das man in der Form, wie es damals diskutiert wurde, nicht unterstützen konnte.

Die FPÖ hat damals als Oppositionspartei sehr klar Position bezogen und gesagt: Ja, wir wollen, bevor Teile eines Freihandelsabkommens – später war dann Ceta das Thema – in Kraft treten, eine Volksabstimmung oder eine verbindliche Volksbefra­gung! – Die wurde verwehrt, die haben Sie, Herr Kern  damals als Bundeskanzler –, und Ihr Koalitionspartner nicht gewollt. Sie haben sie abgelehnt, Sie haben sie kate­gorisch abgelehnt. Wir haben ja mehrfach auch Anträge in diese Richtung eingebracht.

In der Folge gab es dann auch eine Bundespräsidentschaftswahl, bei der am Ende zwei Präsidentschaftskandidaten in einer Stichwahl zur Wahl gestanden sind, wobei wir wissen, dass der eine ganz klar gesagt hat, wenn er Bundespräsident wird, wird er die Ratifizierung von Ceta in der Form, wie es damals vorlag, nicht unterschreiben. Der zweite Kandidat, der gewonnen hat und heute Bundespräsident ist, hat ganz klar gesagt, er wird Ceta ratifizieren. Diese Wahl war natürlich auch, wenn man so will, eine gewisse Richtungsentscheidung. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Man kann sagen: Die Letztentscheidung trifft nach wie vor der Bundespräsident, der die Möglich­keit hat, nicht zu ratifizieren. – Auch das muss man festhalten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, die beiden Abkommen Ceta und TTIP, die in Diskussion standen, sind in der damaligen Form abgelehnt. TTIP ist nicht mehr Thema. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Was die damalige Form, die massiven Verschlechterungen für die Wirtschaft, aber auch für die Konsumenten betrifft: Ja, da hat sich Wesentliches geändert. Es ist daher fast schon belustigend, wenn ich dann höre, wo das denn passiert sei und wann das passiert sei. – Na, ganz konkret: Mit der rechtlich verbindlichen Auslegungserklärung ist das passiert, die erst im Jahr 2017, nach­dem Sie, Herr Kern, mit der Vorgängerregierung den ersten Teil von Ceta in Kraft gesetzt haben, gekommen ist.

Diese ganz konkrete Auslegungserklärung beinhaltet zusammenfassend Folgendes – nämlich rechtlich verbindlich –: Unsere hohe Lebensmittelqualität bleibt erhalten. Waren, Lebensmittel, dürfen nur nach gültigen strengen österreichischen und euro­pä­ischen Regelungen eingeführt werden. – Das heißt, da gibt es ganz klare Normie­rungen, die auch festgehalten sind. Unsere strengen österreichischen Umwelt- und So­zial­standards bleiben im vollen Umfang erhalten.

Darüber hinaus: Öffentliche Dienstleistungen, die der Daseinsvorsorge dienen, Ge­sund­heit, Bildung, Wohnen, Wasserversorgung“ – das wird auch ausdrücklich zitiert –, bleiben im Entscheidungsbereich der Nationalstaaten. – Also bitte lesen und bitte auch zur Kenntnis nehmen! (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

„Verpflichtende Systeme der sozialen Sicherheit und Sozialversicherung“ sind „von dem Abkommen“ ausdrücklich „ausgenommen“. (Abg. Rossmann: Nein, stimmt nicht! – Zwischenruf der Abg. Schimanek.) – Also nicht etwas anderes behaupten, Herr Rossmann!

CETA darf „nicht dazu führen, dass ausländische gegenüber einheimischen Investoren begünstigt werden“. – Das alles wurde zum Glück in der Auslegungserklärung im Jahr 2017 verbindlich festgelegt, nachdem Herr Kern dieses Ceta-Abkommen zu einem


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