Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 158

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Teil hat in Kraft treten lassen. (Abg. Kern: Herr Strache, das habe ich persönlich mit Juncker ausgemacht!) Genau darauf bezieht sich auch der EuGH, und genau das sind die gesetzlichen Definitionen, die letztlich auch in Zukunft greifen werden. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Kassegger und Rossmann.)

Damit Unternehmen vom Abkommen profitieren, muss „eine echte Verbindung zur Wirtschaft Kanadas“ bestehen, das heißt Geschäfte durch dubiose Briefkastenfirmen sind nicht möglich, Herr Kern! (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: He, super! – Abg. Wöginger: Na, gilt es jetzt oder nicht? – Abg. Schieder: Sie wissen aber schon, dass das nicht stimmt!)

Was war ein weiterer Kritikpunkt? – Ein weiterer Kritikpunkt war: Private Schieds­ge­richte sind zu befürchten. Das war ja das Hauptargument, dass private Schiedsgerichte zu befürchten sind. – Ja, Herr Kern, damit wäre aber in Wahrheit die Aushöhlung staatlicher Gerichtsbarkeit erfolgt. Nur: Diese privaten Schiedsgerichte sind endgültig abgewendet und werden nicht kommen. Und genau das nennt man Giftzähne ziehen, Herr Kern! Das sind die sachlichen Bewertungsgrundlagen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Leichtfried und Rossmann.)

Bei der Investitionsgerichtsbarkeit wird es Berufungsmöglichkeiten und auch Verfah­renstransparenz geben. Das ist gewährleistet und das ist der internationale Standard. Da wird vom EuGH mit einem ersten Entscheid, der jetzt auch noch zusätzlich, über die innereuropäische Rechtsdefinition hinaus, von Belgien beantragt wurde, selbstver­ständlich ausdrücklich zu bestätigen sein, dass nationalstaatliches Recht nicht außer Kraft gesetzt werden kann; und genau das ist ja der gute und richtige Weg.

So gesehen ist, wenn man es sachlich bewertet, eine Entwicklung gegeben, durch die man diese deutlichen, verbesserten, klaren Rechtsauslegungen heute vorliegen hat, womit auch eine sachliche Vertretbarkeit gegeben ist.

Ja, ich sage, wir haben unsere Position für eine Volksabstimmung immer gelebt, und wir haben das auch in den Regierungsverhandlungen eingefordert. (Ruf bei der SPÖ: ... ist passiert? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und was haben wir erlebt? – Als es notwendig gewesen wäre, nämlich vor Inkrafttreten von Ceta, war man dazu nicht bereit, Kern und die abgewählte rot-schwarze Regierung waren dazu nicht bereit. Das wäre der richtige Zeitpunkt gewesen. (Ruf bei der SPÖ: Jetzt nicht mehr?!)

Wir haben im Nachhinein, bei den Regierungsverhandlungen versucht, das noch ein­mal einzufordern. Wir haben aber erleben müssen – das ist eben so, wenn man nicht selbst die absolute Mehrheit hat und keine Alleinregierung bilden kann (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP) –, dass der Partner, der mit uns verhandelt hat, in diesem Bereich eine klare rote Linie definiert hat. Das war eine sehr klare Position der ÖVP, dass das für sie eine rote Linie ist. In der Konsequenz bedeutet das, wenn wir auf eine Volksabstimmung bestanden hätten, dann hätten diese Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis geführt, sondern wären abgebrochen worden, und dann gäbe es eine rot-schwarze Fortsetzung (Abg. Rosenkranz: Um Gottes willen!), Ceta wäre geblieben und Sie würden es heute so ratifizieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Also zusammengefasst: Sie sind umge­fallen! – Abg. Rosenkranz: Das kann einer, der am Rücken liegt, gar nicht ...! – Abg. Leichtfried: Ich sitze da ganz gut!)

Seien Sie doch ehrlich, das ist doch genau die Wahrheit, die auch hinter all Ihren Hand­lungsmustern steht! Das ist genau das, was auch Ihre Zitate zeigen, Herr Kern. Sie haben am 15.9.2016 im „Standard“ gesagt, dieses Freihandelsabkommen „sei wahrscheinlich das beste, das die EU je verhandelt habe“.

 


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