Bei alledem wurde er vom jetzigen Koklubobmann Schieder – das ist wiederum ein Zitat – „uneingeschränkt unterstützt“. Das alles ist in der Aussendung der Parlamentskorrespondenz über den EU-Hauptausschuss vom 19. Oktober 2016 nachzulesen. Genau diese beiden Klubobleute, Kern und Schieder, die Ceta zu einer Zeit unterstützt haben – und überhaupt erst ermöglicht haben –, als dieses Abkommen noch alle Giftzähne hatte, bringen jetzt diesen Antrag ein. Damals hätten Sie ihn einbringen sollen, damals, als Ceta diese Giftzähne noch hatte, als noch von irgendwelchen Schiedsgerichten die Rede war, von Konzernklagerechten, von einem Ausverkauf des Trinkwassers – und was wir uns alles nicht noch haben anhören dürfen –, vom Ende der Souveränität und vom Ende unserer Gerichtsbarkeit. Da hätten Sie den Antrag einbringen sollen. Da haben Sie aber vom besten Handelsabkommen aller Zeiten geredet, trotz der Giftzähne.
Herr Kollege Kern, damals hätten Sie diesen Antrag wirklich einbringen sollen und nicht jetzt, da diese Giftzähne alle, und zwar wirklich alle, jeder einzelne, gezogen worden sind, da ein Abkommen vorliegt, dem man guten Gewissens zustimmen kann, jetzt, da uns auch das sogenannte Gemeinsame Auslegungsinstrument vorliegt, in dem jede einzelne problematische Passage entschärft ist. Sie kennen das Papier, ich weiß das, aber wider besseres Wissen stellen Sie diesen Antrag, und weil Sie sich offensichtlich weigern, dieses Auslegungsinstrument zu lesen, werde ich Ihnen jetzt die wesentlichen Inhalte zur Kenntnis bringen.
Ich habe auch für Kollegen Rossmann, der, während der Vizekanzler auch schon darüber gesprochen hat, immer gesagt hat, dass das nicht stimmt, einzelne Passagen aus diesem Auslegungsinstrument herausgesucht, in denen er das nachlesen kann.
Die Lebensmittelqualität bleibt erhalten. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Waren und Lebensmittel dürfen nur nach den gültigen, strengen österreichischen Regelungen eingeführt werden; das können Sie unter Punkt 1 d) nachlesen. Unsere strengen österreichischen Umwelt- und Sozialstandards bleiben in vollem Umfang erhalten; Punkte 5 und 9. Öffentliche Dienstleistungen, die der Daseinsvorsorge dienen, bleiben im Entscheidungsbereich der Nationalstaaten; das steht unter Punkt 4.
Wiederum unter Punkt 5 steht, „dass verpflichtende Systeme der sozialen Sicherheit und Sozialversicherung [...] von dem Abkommen ausgenommen sind“.
Punkt 6 a) regelt, dass Ceta nicht dazu führen darf, „dass ausländische gegenüber einheimischen Investoren begünstigt werden“.
Und der Punkt, auf den es hauptsächlich ankommt, Punkt 6 f): Private Schiedsgerichte, die in der Vergangenheit unser Hauptkritikpunkt waren, und die damit verbundene Aushöhlung der staatlichen Gerichtsbarkeit sind verhindert worden; sie kommen nicht. Stattdessen kommt eine öffentlich-rechtliche Investitionsgerichtsbarkeit mit Berufungsmöglichkeit und Verfahrenstransparenz. Das ist jetzt gewährleistet.
Punkt 11 dieser Auslegungserklärung betrifft das Wasser, ihn werde ich jetzt wortwörtlich vorlesen, weil gerade zu diesem Punkt im Rahmen dieser Debatte wirklich der haarsträubendste Unsinn erzählt wird: „Das CETA verpflichtet weder Kanada noch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben, wenn sie dies nicht wünschen. Das CETA wahrt vollständig ihre Fähigkeit, über die Art der Nutzung und des Schutzes der Wasserressourcen zu entscheiden.“
Uns liegt hier ein Abkommen vor, das deutlich entschärft worden ist, ein Abkommen, dem die Giftzähne gezogen worden sind. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Uns Freiheitlichen ist es gelungen, der sozialistischen Politik, für die Ex-Ceta-Liebhaber Kollege Kern steht, ein Ende zu machen. Wir machen
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