Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 187

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Lehrern, und das geht dann natürlich weiter in die Klassenzimmer. Darüber sollten wir uns unterhalten und nicht über solche konstruierten Geschichten! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Natürlich müssen wir uns auch Gedanken darüber machen, inwieweit die Präsenz von Politikern an Schulen ausgewogen passiert. Ich weiß aus der Vergangenheit, dass der ehemalige Kollege Julian Schmid zu, glaube ich, hunderten Schuldiskussionen einge­laden war, und ich habe mich immer gefragt: Wie geht das, woher hat er all die Ein­ladungen? Dann ist man draufgekommen, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt, wie Schulen damit zu verfahren haben. Auch das müssen wir angehen, dass es da eine Ausgewogenheit gibt und nicht eine Einflussnahme durch – in dem Fall – Lehrkräfte oder unter Umständen auch einzelne Schüler, um in die eine oder andere Richtung zu indoktrinieren. (Abg. Rosenkranz: Eher Lehrschwächlinge!) Das ist ein wichtiger Punkt, den werden wir uns anschauen, lassen Sie uns aber mit solchen Gschichteldruckereien – da sind Sie beim Herrn Kollegen Pilz offensichtlich erfolgreich in die Lehre gegangen – in Ruhe! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte.


17.57.45

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Vize­kanz­ler! Man kann jetzt inhaltlich lange darüber diskutieren, inwiefern Parteipolitik in der Schule etwas zu suchen hat – ich bin eigentlich der Meinung: nichts –, aber man kann auch sehr ernsthaft über die Frage, wie hier mit dem Interpellationsrecht umge­gangen wurde, diskutieren.

Herr Vizekanzler! Ich glaube nicht, dass die Kollegin Cox Nachhilfe von einem erfah­renen Abgeordneten braucht, um richtige Fragen zu stellen. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.) Aber wenn wir schon bei der Belehrungslogik sind, dann würde ich Ihnen vorschlagen, Sie suchen sich jemanden, der länger Minister war und der Ihnen erklärt, was denn Teil Ihrer Vollziehung ist und was nicht. Hier sind nämlich Fragen von Ihnen nicht beantwortet worden, die natürlich in Ihren Vollzugs­bereich fallen, und deswegen ist es auch richtig, dass wir das jetzt hier diskutieren. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt da diese alte Geschichte vom ehemaligen Nationalratspräsidenten Maleta, die mir Altbundespräsident Fischer einmal erzählt hat. Maleta hat gesagt: Es steht zwar in der Verfassung, die Abgeordneten dürfen Anfragen stellen, aber es steht nirgendwo drinnen, dass der Minister auch antworten muss. – So ähnlich ist es bei einigen Fra­gen, die hier an Sie gerichtet wurden. Ja, es sind Fragen enthalten, die nur den Bil­dungs­minister betreffen, das ist ganz eindeutig, aber wenn eine Frage lautet: „War dem Vizekanzler die Unzulässigkeit des Schulbesuches [...] bekannt?“, dann frage ich Sie: In welchen Vollziehungsbereich als den Ihren soll das sonst fallen? – Wir können ja nicht die Landwirtschaftsministerin fragen, ob sie weiß, ob Sie über die Unzulässigkeit Bescheid gewusst haben. (Beifall des Abg. Lindner.) Das können nur Sie sein, alles andere funktioniert denklogisch nicht.

„Hatte der Vizekanzler vor dem Besuch Kenntnis darüber, ob die Zustimmung der Schulleitung [...] eingeholt wurde [...]?“ – Ich kann nur Sie fragen, ob Sie Kenntnis von etwas hatten, das kann nur in Ihren Vollzugsbereich fallen. Ich kann weder den Kollegen Nehammer noch irgendwen anderen fragen, das sind schlichtweg Sie.

Über die Frage, ob anlässlich des Besuches Werbematerial verteilt wurde, kann man diskutieren, das betrifft dann alle, aber wenn Sie – nehmen wir einmal hypothetisch


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