Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 188

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an – welches mitgehabt hätten, dann ist das auch Ihr Vollzugsbereich, weil ich annehme, dass Sie Ihr eigenes Werbematerial mitnehmen und nicht der Bundes­kanzler für Sie Ihre Autogrammkarten mitnimmt. Es ist also selbstverständlich Ihr Voll­zugsbereich in dem Zusammenhang. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Das Problem ist das, was wir jetzt schon länger, seitdem es die neue Regierung gibt, diskutiert haben, und zwar der Umgang mit dem Parlament. Wir haben das heute schon diskutiert, dass der Bundeskanzler zum wiederholten Male abwesend ist – wie gesagt, verfassungsrechtlich zulässig, aber es ist ein schlechter Stil. Wir hatten die Diskussion über die Gesetze, die das Finanzministerium irgendwie hinterrücks durch­schummeln wollte. Wir hatten ganz am Anfang der Legislaturperiode die Frage, ob es sinnvoll ist, dass eine Nationalratspräsidentin gar nicht weiß, ob sie Natio­nalrats­präsidentin sein oder dann doch lieber Ministerin werden will. Auch das hatten wir.

Herr Vizekanzler, Sie haben richtigerweise gesagt, Sie waren lange genug hier im Haus und Sie wissen natürlich, wozu solche Anfragen da sind: weil die parlamen­ta­rische Kontrolle wichtig ist. Sie wissen natürlich auch, dass es so, wie Sie hier geant­wortet haben – beziehungsweise wie hier für Sie geantwortet wurde; Sie schreiben ja die Anfragebeantwortungen nicht selbst, was auch gut ist, denn sonst würden Sie aus dem Beantworten von Anfragen wahrscheinlich nicht mehr herauskommen –, dass das so nicht in Ordnung ist.

Sie wissen, dass Teile, die hier nicht beantwortet wurden, natürlich Ihren Vollzie­hungs­bereich betreffen – zumindest Teile! Sie haben, wie gesagt, auf die Fragen, die ich ausgeführt habe, geantwortet, dass Sie das nicht betrifft. Natürlich betrifft Sie das! Da Sie das wissen – und davon bin ich überzeugt –: Reden Sie mit Ihrem Kabinett und sagen Sie den zuständigen Kabinettsmitarbeitern, die hier pauschal auf 20 Fragen, die Sie natürlich betreffen, zumindest in Teilen, geantwortet haben: „Diese Fragen betref­fen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereichs“, dass, wenn Sie sich irgendwohin begeben, das sehr wohl Ihren Zuständigkeitsbereich betrifft, dann könnten wir uns in Zukunft solche Debatten ersparen. (Abg. Neubauer: Nein! Das ist ja Unsinn!) – Kollege Neubauer weiß offensichtlich etwas anderes. Das heißt, wenn der Herr Vizekanzler irgendwohin fährt, frage ich in Zukunft beim Bundeskanzler nach – ich bin gespannt, ob der mir dann die Antwort gibt – oder vielleicht beim Landwirt­schafts­minister, oder ich frage bei Ihnen nach, Herr Kollege Neubauer. (Abg. Neubauer: Sie haben ... Beschluss!)

Ich glaube, das Interpellationsrecht ist klar: Wenn es um die Vollziehung des Vize­kanzlers geht, frage ich beim Herrn Vizekanzler nach – und das wären in diesem Zusammenhang sehr einfache Antworten gewesen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Gudenus: Und in China ist ein Fahrrad umgefallen!)

18.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.01.59

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Normalerweise gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder jemand will nicht oder er kann nicht. Herr Vizekanzler, ich fürchte, Sie sind der einzigartige Fall, der von unver­ständiger Bockigkeit ist. Sie sagen uns hier im Hohen Haus nämlich ganz selbst­verständlich – ich habe mitgeschrieben –, „wir waren als Regierungsvertreter in dieser Schule“.

Sind Sie als Regierungsvertreter privat unterwegs oder in Vollziehung der Gesetze? Da gibt es nichts anderes! – Ja, selbstverständlich ist das Ihr Vollzugsbereich, wenn Sie


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