Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 190

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Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Rädler: Von der Fraktion der Beliebigen und Käuflichen!)


18.05.51

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Prä­sidentin des Rechnungshofes! Vom parteipolitischen gegenseitigen Abwatschen wie­der zurück zu den Rechnungshofberichten: Es ging um den Bericht zur Mindest­sicherung, und da möchte ich ein wenig zurückblenden, was wir zum Thema Mindest­sicherung in den letzten Jahren erlebt haben.

2010 wurde sie eingeführt, und Rudi Hundstorfer hat damals gesagt, man rechnet mit 13 000 dauerhaften Beziehern. Die Geschichte hat sehr schnell gezeigt, dass man mit der Zahl nirgends hinkommt, und bereits 2012 hat die Volkshilfe Konstruktionsfehler bei der Mindestsicherung festgestellt. Sie hat schon damals konstatiert, dass die Har­monisierung der Landesbestimmungen überhaupt nicht funktioniert hat, dass jedes Bundesland seinen eigenen Pflanz pflegt und dass der Wohnort entscheidend dafür ist, welche Lebenssituation man hat.

Das hat sich aber alles über Jahre hinweg so weitergezogen, bis Wifo-Chef Badelt, der nicht gerade dafür bekannt ist, dass er um sich schlägt, im November 2016 „politisches Versagen“ bei der Mindestsicherung festgestellt hat.

Im März 2018 hat dann der Verfassungsgerichtshof die Regelungen des Landes Niederösterreich betreffend die Mindestsicherung aufgehoben.

Im Juli 2017 kam der Bericht, den wir jetzt erst diskutieren, und in dem Bericht steht unter anderem, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Möglichkeit, als Grundsatz­gesetzgeber einheitliche beziehungsweise harmonisierte Vorgaben im Bereich der Min­destsicherung festzulegen, bisher nicht wahrgenommen hat. Der Bund könnte etwas tun und tut es nicht.

Im Regierungsübereinkommen findet sich dieses Vorhaben auf Seite 118, also seien wir einmal optimistisch, dass da etwas kommt, nämlich ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Artikel 12 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz. Mit diesem Grundsatzgesetz hätte der Bund auch die Möglichkeit, bei der Mindestsicherung verstärkt in Richtung Sachleistungen zu gehen, weg von den Geldleistungen. Man hätte die Möglichkeit, die Länder ein bisschen an die Kandare zu nehmen und ein einheitlicheres System zu schaffen.

Das ist auch etwas, das Minister Blümel noch gefordert hat, als er Stadtrat in Wien war, nur hat sich die Regierung bis jetzt dadurch ausgezeichnet, dass viel angekündigt wurde und die meisten Ankündigungen in einer Form erfolgt sind, dass danach die politische Debatte in der Öffentlichkeit alle Vorhaben zerlegt hat, weil es von der Zugangsweise her vielleicht auch nicht immer ganz ideal gelaufen ist.

Alle sind sich einig, dass es diese einheitliche Mindestsicherung in Österreich braucht. Warten wir nicht länger zu! Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend bundesweit einheitlicher Mindest­siche­rung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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