Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 191

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien (Reihe BUND 2017/32), insbesondere hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen Regelung, dem Ausbau von Sachleistungen und mehr Fokus auf Arbeitsanreize, schnellstmöglich umzusetzen.“

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Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend bundesweit einheit­licher Mindestsicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien - Reihe BUND 2017/32 (III-32/74 d.B.) - TOP 6

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde im Jahr 2010 in Österreich eingeführt und ist seither in neun Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der Rechnungshof hat hierzu im vorliegenden Bericht (Reihe Bund 2017/32) zahlreiche Feststellungen und Empfehlungen getroffen, um die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien effizienter zu gestalten, sowie generelle Verbesserungsvorschläge für die Mindestsicherung vor­gebracht. Zentral ist dabei eine grundlegende Vereinheitlichung der derzeit unter­schiedlichen Landesgesetze in Österreich. Konkreter Kritikpunkt ist, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Möglichkeit als Grundsatzgesetzgeber nicht wahrnimmt, einheitliche beziehungsweise harmonisierte Vorgaben im Bereich der Mindestsiche­rung festzulegen. Im Regierungsprogramm der Bundesregierung wird unter anderem eine Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatz­gesetz gefordert, dessen Ziel es ist, Armut zu bekämpfen. Auch ein Umbau der Min­destsicherung hin zu mehr Arbeitsanreizen und ein Ausbau von Sachleistungen ist darin enthalten. Da hinsichtlich der geforderten Maßnahmen offenbar ein breiter Kon­sens besteht, wäre eine rasche Umsetzung der Empfehlung besonders wünschens­wert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien (Reihe BUND 2017/32), insbesondere hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen Regelung, dem Ausbau von Sachleistungen und mehr Fokus auf Arbeitsanreize, schnellstmöglich umzusetzen "

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

 


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