Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 196

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend RH-Empfehlungen (Bund 2017/33) zu "Invaliditätspensionen Neu" umsetzen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/33 - TOP 7

Seit 2014 gilt in Österreich die „Invaliditätspension Neu“. Die „Invaliditätspension Neu“ sollte das Budget 2014 bis 2018 um rund 648,62 Mio Euro entlasten, bereits 2015 sollten etwa 4.000 Personen in medizinischer Rehabilitation und rund 2.500 in beruf­licher Rehabilitation betreut werden. Wie der RH-Bericht zur „Invaliditätspension Neu“ nun aber feststellte, waren im Jahr 2015 fast 19.000 Personen im Rehabilitationsgeld und weniger als 200 Personen in beruflicher Rehabilitation. Nach einer Hochrechnung des Rechnungshofs verursachen die etwas höhere Geldleistung und der zusätzliche Betreuungsaufwand statt der erwarteten Einsparungen bis 2018 einen Mehraufwand von rd. 100 Mio bis 200 Mio Euro.

Als wenig sachgerecht erweist sich auch die Methode, wie das Reha-Geld berechnet wird. Anstatt einen längeren Durchrechnungszeitraum zugrunde zu legen, wird das Einkommen des letzten Monats herangezogen. Das kann zu Ereignissen führen, die stark vom Zufall abhängen.

Zudem stellte der Rechnungshof fest, dass es keine klaren Zielvorgaben, keine genaue Zielgruppen-Definition und kein funktionierendes Case-Management gibt. Alles in allem werden dadurch die angestrebten Wirkungen nicht erreicht, und es wird auch kein nachhaltiger Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems geleistet.

Die "neue" Regierung hat die Probleme der Invaliditätspension erkannt und deshalb im Regierungsprogramm folgendes Ziel definiert:

"Reform der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension..."

Das Ziel des Regierungsprogramms muss nur noch umgesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch die "Invaliditätspension Neu" gemäß den RH-Empfehlungen aus dem Bericht 2017/33 künftig ihre volle Wirkung und einen nach­haltigen Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems leistet."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.


 


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