Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 210

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-17 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-18 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-19 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Angenommen.

19.12.2619. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pensionsanpassung der Landesbeamtinnen und -beamten – Reihe BUND 2017/64 (III-69/122 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pensionsstand und -ausgaben der Landesbeamtinnen und -beamten – Reihe BUND 2017/65 (III-70/123 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun, meine Damen und Herren, zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.13.03

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich mit meinen Erläute­rungen auf den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pensionsanpassung der Lan­desbeamtinnen und -beamten. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich jede Pen­sions­reform zusammenfassend immer auf die Pensionsberechnung, auf die Pensionshöhe bezieht. Das bedeutet, alle Reformen, die der Bund und die Länder bisher im Pen­sionssystem gemacht haben, betreffen die Jungen, betreffen die Menschen, die künftig in Pension gehen.

Der vorliegende Bericht betrifft im Gegensatz dazu Landesbeamtinnen und Landes­beamte, die jetzt in Pension sind. Darunter sind auch viele, die aus heutiger Sicht zu relativ günstigen Bedingungen in Pension gegangen sind. Ich denke dabei daran, dass sie schon mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Pension gegangen sind, ich denke auch daran, dass sich der Pensionsbezug in seiner Höhe auf 80 Prozent des Letzt­bezugs bezieht. Unter anderem aus Gründen der Gesamtfinanzierbarkeit und der


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