Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 211

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Vereinheitlichung haben Bund und Länder in den letzten Jahren bei den grundsätzlich jährlichen Pensionsanpassungen immer wieder auch Einsparungsmaßnahmen getrof­fen.

Grundlage für die Pensionsanpassungen waren auf Bundesebene das ASVG bezie­hungsweise das Bundesbeamtenpensionsrecht, und auf Länderebene wurden die jährlichen Anpassungen immer wieder landesgesetzlich geregelt. Dabei übernahmen einige Länder die Regelungen des ASVG, ein Teil der Länder mit geringeren Anpas­sungen, ein Teil der Länder nahm höhere Anpassungen vor – und diese unterschied­lichen Handhabungen kritisierte der Rechnungshof.

Laut Bericht des Rechnungshofes entstand in den Jahren 2006 bis 2016 in Oberöster­reich, Tirol, Vorarlberg und Wien ein Mehraufwand gegenüber den Pensionsanpas­sun­gen nach dem ASVG in Höhe von insgesamt 141,6 Millionen Euro. Wie kam dieser Mehraufwand zustande? – Der erste Punkt, der angeführt wurde, sind die unterschied­lichen Wartefristen. Konkret empfahl der Rechnungshof den Ländern Kärnten, Salz­burg, Tirol und Vorarlberg, die gleichen Wartefristen einzuführen, wie sie im ASVG vor­gesehen sind, das heißt, dass die Pension erstmalig erst im zweiten Jahr nach Antritt des Ruhestandes erhöht wird. Ein Mehraufwand kam auch durch allfällige länder­spezifische Einmalzahlungen oder auch durch teilweise höhere Anpassungspro­zent­sätze zustande.

Oftmals kritisiert werden auch die linearen Anpassungsprozentsätze ohne Deckelung bei hohen Ausgangspensionen. Der Rechnungshof empfiehlt den Ländern, bei den neu festzulegenden Pensionsanpassungen die länderspezifischen Prozentsätze für allfäl­lige Erhöhungen auf die Pensionsanpassung im ASVG zu beschränken. Außer­dem empfiehlt der Rechnungshof, die Anpassung ab einer Pensionshöhe, die der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage – das sind derzeit rund 5 130 Euro – entspricht, mit einem Fixbetrag zu deckeln.

Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes war, dass in Wien keine Pensions­siche­rungsbeiträge eingeführt wurden. Im Rahmen des Sonderpensionenbegren­zungsge­setzes führten nämlich alle Länder außer Wien Pensionssicherungsbeiträge für Bezie­herinnen und Bezieher von Zusatzpensionsleistungen ein. Der Rechnungshof, wie gesagt, empfiehlt auch Wien, diese einzuführen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Rechnungshof, so wie in vielen anderen Berichten auch, die unterschiedlichen Vorgangsweisen der Länder kritisierte und zu einer einheitlichen Vorgangsweise mahnte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


19.17.57

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Betreffend Pensionsanpassungen gibt es 16 Empfehlungen; sieben davon sind an das BKA gerichtet. Wir hatten im Aus­schuss Herrn Vizekanzler Strache, der nunmehr dafür zuständig zeichnet, zu Gast, und auf diese Empfehlungen hin gefragt hat er gemeint, für zwei Empfehlungen fühlt er sich wirklich zuständig, die anderen fünf hat er an Herrn Reformminister Moser delegiert.

Wir haben gerade gehört, die Pensionsanpassungen passieren in den Ländern sehr unterschiedlich. Daher von dieser Stelle aus mein Appell an beide Herren, an den Herrn Vizekanzler und an den Herrn Reformminister Moser: Bitte treten Sie in Ge-


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