Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 213

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glaube, dreieinhalb Jahre kosten die Stadt Wien viel, viel Geld. Da könnte man natürlich auch sparen – diesen Appell richte ich gleich an die Sozialdemokratie – und müsste nicht Steuer- und Gebührengeld mutwillig mit beiden Händen zum Fenster hinauswerfen. Das gebe ich gleich einmal zurück. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Greiner.)

Im Großen und Ganzen gibt es auch sehr viel Erfreuliches. Man darf nicht vergessen, dass die Kritikpunkte des Rechnungshofberichtes großteils – das hat auch der Vize­kanzler im Ausschuss eindeutig klargestellt – in die Zuständigkeit der Länder fallen.

Zu den Bundesbediensteten muss ich schon festhalten: Richter und Staatsanwälte gehen in Österreich durchschnittlich mit 62,9 Jahren, Lehrer mit 62,7 Jahren in Pen­sion, beim Militär liegt das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei 61,8 Jahren und so weiter. Das ergibt einen Schnitt von 60,7 Jahren.

Bei der Exekutive, Polizei und Justizwache, geht man in Österreich mit 59,3 Jahren in Pension. Ich glaube, Österreich muss sich im europäischen Vergleich, den man gerne zieht, aber auch im weltweiten Vergleich nicht verstecken und nicht genieren, wenn man sieht, wie in anderen Ländern anerkannt wird, dass der Exekutivdienst, der Polizei- und Justizwachedienst ein schwerer Dienst ist – was wahrlich so ist! – und man unter Anrechnung dessen früher in Pension geht. Das sehen viele Staaten in Europa, aber auch weltweit so. Ich glaube, das ist auch richtig, und da brauchen wir uns in Österreich mit einem Schnitt von 59,3 Jahren auf gar keinen Fall zu verstecken.

Noch einmal: Gute Arbeit des Rechnungshofes! Es ist ein guter Bericht, man hat genau gesehen, woran es krankt.

Wenn man weniger Kritik vom Rechnungshof und mehr Gerechtigkeit will, hätte es natürlich schon etwas für sich, bundesweite Pensionsregelungen für Beamte einzu­führen und nicht die Länder herumfuhrwerken zu lassen. Ich habe ja zuvor schon auf­gezeigt, dass es Ungerechtigkeiten im System, aber auch bei den budgetären Mitteln gibt. Man muss schon sagen, dass sich die Länder auch bei den Gehaltserhöhungen für ihre Landesbeamten an Empfehlungen halten sollten, das aber nicht zwingend tun müssen, und da wird natürlich sehr viel Geld verbraten.

Da könnte man, in die Zukunft gerichtet, sehr, sehr viel tun, aber die Länder sind hin­sichtlich ihrer Beamten autonom. Das war der größte Kritikpunkt des Rechnungshofes.

Seien wir froh, dass das aufgezeigt wird, denn vielleicht regt das das eine oder andere Land, das budgetär ohnedies nicht mehr so gut dasteht, zum Nachdenken an, ob man nicht doch den Bundesempfehlungen folgen und vielleicht vieles nicht so freizügig gestalten, sondern sich am Bund orientieren sollte. Ich glaube, auch die Länder können viel aus den Rechnungshofberichten lernen und, in die Zukunft gesehen, viel, viel tun. – In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.26


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.26.17

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Präsi­dentin des Rechnungshofes! Der Bericht zu den Pensionen der Landesbeamten ist über­haupt ein besonderes Stück. Die Vorarlberger scheren da sichtbar aus. Wenn je­mand 2006 mit einem Ruhebezug von 3 500 Euro in Pension gegangen ist und man schaut sich das zehn Jahre später an, dann haben die Vorarlberger Landesbeamten am Ende dieser Zehnjahresfrist am meisten dazubekommen, nämlich um 363 Euro mehr als ein Bundesbeamter. Der Landesregierung Vorarlberg war es dermaßen


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