Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 214

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schnurzpiepegal, dass sich von den Politikern keiner geäußert hat, sondern man den Personaldirektor im Amt der Landesregierung vorgeschickt hat, um den Medien eine Auskunft zu geben.

Der Rechnungshof hat sich natürlich selbst seiner Macht beraubt, denn: Wann wurde dieser Bericht präsentiert? – Am Freitag vor Weihnachten; so kann man natürlich sichergehen, dass das überhaupt keinen Aufschlag findet, über die Feiertage untergeht und dann keiner mehr darüber redet. Es liegt schon auch am Rechnungshof, den eigenen Berichten die nötige Wucht zu verschaffen.

Insgesamt kommt es nämlich durch diese Willkür der Länder zu Mehrkosten im Bereich der Landesbeamten von 142 Millionen Euro. Dass davon ein großer Teil auf das Land Wien entfällt, müssen wir gar nicht erst sagen. Wie kommt das zustande? – Im We­sentlichen durch zwei Faktoren: Das eine ist, dass die Bundesländer die erste Pen­sionserhöhung schon im ersten Jahr vornehmen, wogegen ein ASVG-Versicherter oder ein Bundesbediensteter auf das zweite Pensionsjahr warten muss. Diesen Vorteil der ersten Erhöhung zieht der Pensionist dann ein ganzes Pensionsleben lang mit. Des Weiteren kommt es auch vor, dass stärker erhöht wird als im ASVG-Bereich. So hängen die Landesbeamten in vielen Bundesländern die Bundeskollegen mit dem Pen­sionsbezug ab, in Vorarlberg, wie gesagt, nach zehn Jahren mit 363 Euro im Monat mehr, 14 Mal im Jahr, in Wien mit 230 Euro, in Oberösterreich mit 201 Euro und in Tirol mit immerhin noch 117 Euro.

Dass in Wien knapp 50 Prozent der Beamten wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig den Ruhestand antreten, muss daran liegen, dass in Wien die Hacken einfach viel ärger ist als in allen anderen Bundesländern. Das lässt sich nachvollziehen.

Die Sonderpensionen sind den Bundesländern ähnlich egal. So gibt es Bundesländer, die Sonderpensionenbegrenzungen einfach nur für manche Bereiche eingeführt haben, zum Beispiel für die Landesbeamten schon, aber für die landeseigenen Gesellschaften nicht. Man würde dann ja auch immer wieder Parteigänger treffen, und das macht man nicht so gerne. In meinem Heimatbundesland wurde unseren Landtagsabgeordneten beschieden, dass das Land rechtlich gar nicht kompetent sei, dort einzugreifen. Dabei ist im Sonderpensionenbegrenzungsgesetz eigens eine Bestimmung gefasst worden, dass die Länder das tun können! So werden also der Wähler, der Journalist und die Opposition am Schmäh gehalten.

Frau Rechnungshofpräsidentin, die Länder kümmern sich einen feuchten Kehricht um Ihre Berichte. Das ist bedauerlich. Machen Sie es in diesem Fall nicht noch schlimmer, indem Sie solche wirklich schwerwiegenden Berichte, die finanziell schwerwiegende Fol­gen aufzeigen, am Freitag vor Weihnachten publizieren! Suchen Sie sich einen schönen Termin, dann gelingt es auch, ein bisschen fester draufzuhauen, und dann kann sich auch kein Politiker der Antwort entziehen, indem er leider im Weihnachts­urlaub ist und einen Beamten vorschickt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

Ich muss noch einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „RH-Emp­fehlungen (Bund 2017/64 und 2017/65) zu Beamtenpensionen umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvor­lage vorzulegen oder den Gesetzesrahmen so zu nutzen, damit den Rechnungshof-Emp-


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