Empfehlungen zu Beamtenpensionen aus den Berichten Bund 2017/64 und 2017/65 entsprochen wird und somit künftige Generationen entlastet werden."
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Zuerst zwei Zahlen der Statistik Austria: Erstens: Das mittlere Gehalt in Österreich beträgt 1 900 Euro brutto pro Monat. Zweitens: Die mittlere Pension in Österreich beträgt 1 500 Euro brutto pro Monat. Das heißt, dass die Hälfte der Pensionisten und Pensionistinnen weniger als 1 500 Euro brutto bekommen, und das heißt auch, dass es natürlich Pensionen gibt, die weit darüber liegen.
Es gibt Pensionen, die sogar über der Höchstbeitragsgrundlage von 5 130 Euro brutto pro Monat liegen, und 40 Prozent der pensionierten Beamten und Beamtinnen haben Pensionen, die über diesem Betrag liegen. Das sei ihnen vergönnt, da können sie den Ruhestand entsprechend gut gestalten. Es wäre aber meiner Meinung nach doch auch ein Akt der Solidarität, wenn Sie auf 10 Prozent dessen verzichten würden, was über diesem Betrag liegt. Es wäre auch ein Beitrag zur Sicherung aller anderen Pensionen.
Wenn ich sage, über diesem Betrag, dann meine ich die Differenz, also nicht 10 Prozent von 5 130 Euro, sondern: Wenn jemand 6 000 Euro Pension hat, dann müsste man 5 130 Euro abziehen, es bleiben 870 Euro übrig, und davon müssten 10 Prozent abgegeben werden, das sind 87 Euro. Wenn also jemand 6 000 Euro Pension hat, müsste er oder sie auf 87 Euro verzichten, es blieben immer noch 5 913 Euro Pension, was nicht wenig ist.
Wir hier im Parlament haben im Jahr 2014 beschlossen, dass so eine 10-Prozent-Regelung in den Ländern und natürlich auch im Bund eingerichtet werden könnte. Jetzt hat der Rechnungshof festgestellt, dass dem nicht so ist. Seit 2014 haben die Länder das also nicht getan. Wien hat es in abgeschwächter Form gemacht, aber alle anderen Länder und der Bund haben es nicht gemacht. Ich glaube, es wird Zeit, dass die Regierung mit einem Beispiel vorangeht, und deswegen bringe ich einen Antrag ein, der die Bundesbeamten betrifft:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erhöhter Pensionssicherungsbeitrag für Bundesbeamtenpensionen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche hinsichtlich der Bundesbeamten die Einführung eines erhöhten Pensionssicherungsbeitrags von 10 % ab Überschreitung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG vorsieht.“
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Jetzt schauen wir einmal, inwieweit es die Regierung mit dem Abbau von Privilegien ernst meint. Kollege Lausch hat ja gesagt, die Länder sollten sich einmal daran halten.
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