Die Länder sagen wiederum, sie orientieren sich am Bund, der Bund müsste da vorausgehen. Ich glaube, die Länder haben diesbezüglich recht. Wir hier können jedenfalls nur für den Bund etwas einrichten. Schauen wir einmal, was jetzt mit diesem Antrag passiert. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
19.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde
betreffend „erhöhter Pensionssicherungsbeitrag für Bundesbeamtenpensionen“
eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 19. und 20., zu Top 19.) „Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes 2017/64“
Begründung
Medienberichten zufolge will die Regierung mehr Gerechtigkeit bei den Pensionen.1 Dementsprechend findet sich im Regierungsprogramm ein Bekenntnis, dass „immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden. Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung, und insbesondere die ältere Generation, besteht nicht.“2
Eine Gelegenheit dazu bietet sich im Zusammenhang mit den Pensionen von Beamten, die mehr als EUR 5.130,-/Monat (= ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) erhalten. So sollten die Betroffenen durch einen erhöhten Pensionssicherungsbeitrag von 10 % für Beträge, die über den Sockelbetrag von EUR 5.130,-/Monat hinausgehen, zur nachhaltigen Finanzierbarkeit des gesamten Pensionssystems beitragen. Dies deckt sich zumindest dem Grunde nach auch mit der Empfehlung des Rechnungshofs, welcher sich in seinem Bericht3 für die Einführung eines zumindest 5-%igen Pensionssicherungsbeitrags ausspricht.
Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung der Bezüge bildet in § 10 Abs 5 Z 1 den verfassungsgesetzlichen Rahmen für die geforderte Einhebung des erhöhten Pensionssicherungsbeitrags, weshalb auch grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einführung sprechen.
Eine Umsetzung dieser Forderung im Rahmen des unter anderem dafür erlassenen Bezügebegrenzungs-BVG4 hinsichtlich der Bundesbeamten wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung und würde darüber hinaus Signalwirkung haben für den auch hinsichtlich der Landesbeamten in den Bundesländern bestehenden Handlungsbedarf. Die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems – ebenfalls ein Ziel des Regierungsprogramms5 - sollte nicht durch deutlich überdurchschnittliche Pensionen6 gefährdet werden. Überdies sollte die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems auch im Interesse der betroffenen Pensionsbezieher liegen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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