Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 217

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Die Länder sagen wiederum, sie orientieren sich am Bund, der Bund müsste da vor­aus­gehen. Ich glaube, die Länder haben diesbezüglich recht. Wir hier können jeden­falls nur für den Bund etwas einrichten. Schauen wir einmal, was jetzt mit diesem Antrag passiert. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

19.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

betreffend „erhöhter Pensionssicherungsbeitrag für Bundesbeamtenpensionen“

eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 19. und 20., zu Top 19.) „Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungs­hofes 2017/64“

Begründung

Medienberichten zufolge will die Regierung mehr Gerechtigkeit bei den Pensionen.1 Dementsprechend findet sich im Regierungsprogramm ein Bekenntnis, dass „immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden. Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privile­gieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung, und insbesondere die ältere Generation, besteht nicht.“2

Eine Gelegenheit dazu bietet sich im Zusammenhang mit den Pensionen von Beam­ten, die mehr als EUR 5.130,-/Monat (= ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) erhalten. So sollten die Betroffenen durch einen erhöhten Pensionssicherungsbeitrag von 10 % für Beträge, die über den Sockelbetrag von EUR 5.130,-/Monat hinausgehen, zur nach­haltigen Finanzierbarkeit des gesamten Pensionssystems beitragen. Dies deckt sich zumindest dem Grunde nach auch mit der Empfehlung des Rechnungshofs, welcher sich in seinem Bericht3 für die Einführung eines zumindest 5-%igen Pensionssiche­rungsbeitrags ausspricht.

Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung der Bezüge bildet in § 10 Abs 5 Z 1 den verfassungsgesetzlichen Rahmen für die geforderte Einhebung des erhöhten Pensionssicherungsbeitrags, weshalb auch grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einführung sprechen.

Eine Umsetzung dieser Forderung im Rahmen des unter anderem dafür erlassenen Bezügebegrenzungs-BVG4 hinsichtlich der Bundesbeamten wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung und würde darüber hinaus Signalwirkung haben für den auch hin­sichtlich der Landesbeamten in den Bundesländern bestehenden Handlungsbedarf. Die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems – ebenfalls ein Ziel des Regie­rungsprogramms5 - sollte nicht durch deutlich überdurchschnittliche Pensionen6 gefähr­det werden. Überdies sollte die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems auch im Interesse der betroffenen Pensionsbezieher liegen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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