Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 252

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Das ist nach der letzten Bestellung der Universitätsräte, das müssen wir zur Kenntnis nehmen, nicht der Fall gewesen, und daher verstehe ich die Intention des Antrages völlig. Aus unserer Sicht ist es äußerst bedauerlich, dass man einen derartigen Schritt überlegen muss, weil es die größte Selbstverständlichkeit sein sollte, dass die Bun­desregierung Leute nominiert, die diesen Anforderungen, die ich vorher erwähnt habe, in höchstem Ausmaß entsprechen.

Da dies nicht der Fall ist - - (Abg. Haider: Das ist eine ungeheuerliche, hetzerische Frechheit, die Sie da von sich geben! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sehr geehrte Herren, Sie melden sich schon zu Wort und fühlen sich betroffen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.) Ich setze fort: Da dies nicht der Fall ist, finden wir den Antrag des Kollegen Noll in höchstem Ausmaß diskussions- und unterstützungswürdig. (Neuer­licher Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Haider: Schämen Sie sich!)

21.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. (Abg. Kassegger: Nein, nein!) Die Debatte ist geschlossen. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) – Entschuldigung, ich nehme das zurück, die Debatte ist nicht ge­schlossen. (Oh-Rufe bei SPÖ und Liste Pilz.)

Ich erteile Herrn Dr. Rosenkranz das Wort. – Bitte. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)


21.21.51

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Ja, es war nicht vorgesehen, dass ich mich zu Wort melde, aber die letzte Wortmeldung (Abg. Krainer: War richtig!), das muss man zur Kenntnis nehmen, ist eigentlich eine Beleidigung für unbescholtene, tadellose Bürger, die Ihnen nur nicht in Ihr weltanschauliches Konzept hineinpassen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass es Personen und Persönlichkeiten gibt – wie steht es im Universitätsgesetz so schön –, „die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren“.

Und eines, Genossinnen und Genossen (Abg. Schieder: Wir sind miteinander keine Genossen! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), nehmen Sie einmal zur Kenntnis: Auch Burschenschafter genießen Menschenrechte. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist bei Ihnen ein bisschen ins Abseits geraten.

Ich sage Ihnen eines: Der Universitätsrat ist quasi vergleichbar mit dem Aufsichtsrat einer Institution: Ein Teil wird vom Senat besetzt und ein Teil vom – unter Anfüh­rungs­zeichen – „Eigentümervertreter“, der Bundesregierung, bei aller Autonomie logischer­weise, und die verständigen sich dann auf einen Vorsitzenden als ungerades Mitglied bei 5, 7 oder 9 Mitgliedern.

Es ist doch interessant, dass Sie sagen, dass bei diesen drei und drei Mitgliedern ausschließlich der Senat, vielleicht auch noch auf der Expertise eines privaten Vereins beruhend, auf einmal eine Abberufung machen kann. Wir können schon darüber dis­kutieren, aber was ist denn dann eigentlich mit der Bundesregierung? Sie sagen, der Senat ist das demokratisch legitimierte Organ. Na ja, ist eine Bundesregierung, die das Vertrauen des Nationalrates genießt, nicht demokratisch legitimiert? Und kann dann die Bundesregierung nicht sagen, unter den dreien, die der Senat schickt, sind welche dabei, die das Ansehen der Republik Österreich oder der Universität vielleicht in irgendeiner Form schädigen, sodass sie abberufen werden können?

 


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