lung die Möglichkeit zu geben, mit Zweidrittelmehrheit einem derartigen Bestellungsvorschlag des Bildungsministers entgegentreten zu können.
Wer den Universitätsbericht 2017 ab Seite 255 gelesen hat, sieht dort ein wesentliches Merkmal universitärer Zusammenarbeit, nämlich die zunehmende Internationalität. Und für die Internationalität ist das Ansehen der Universität ganz wichtig. Wenn zumindest zwei Drittel der Senatsmitglieder meinen, dass eine Person dafür nicht geeignet ist, dann sollten wir im Rahmen der Universitätsautonomie dem Senat die Möglichkeit geben, einen derartigen Universitätsrat auch ablehnen zu können. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
21.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weidinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Geschätzter Herr Kollege Noll! Grundsätzlich ist dem Vorschlag entgegenzuhalten, dass es aufgrund der Verfassungskonformität nicht sicher ist, ob er überhaupt von der Verfassung gedeckt ist. Sollte er von der Verfassung gedeckt sein, hat er, was den Rechtsschutz betrifft, trotzdem ein Problem mit dem Rechtsmittelinstanzenzug. Herr Kollege Noll, ich glaube, Sie werden dann im Ausschuss den Argumenten Ihre Aufmerksamkeit, mehr Vertrauen und Gehör schenken.
Ein weiterer Aspekt ist, dass diesmal bei der Bestellung ja auch schon der Kriterienkatalog als solcher zur Anwendung gekommen ist. Ich darf hier den § 1 des Universitätsgesetzes zitieren, ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung der Universität: Universitäten sind dazu berufen, „verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt“ sowie „zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in einer sich wandelnden humanen und geschlechtergerechten Gesellschaft beizutragen.“
Somit sind Ihre Bedenken, was die Internationalität betrifft, schon ausgeräumt, weil man ja dem Grunde nach bei der Auswahl schon darauf Bedacht gelegt hat. Weiters haben Sie selbst auch zugestanden, dass mit der bestehenden Rechtslage jetzt schon die Möglichkeit der Initiierung einer Abberufung besteht. Dementsprechend vertreten wir die Auffassung, dass diese Abänderung nicht notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
21.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte nicht gedacht, dass ein Antrag, wie ihn Kollege Noll heute eingebracht hat, irgendwann als notwendig erachtet werden könnte.Das eigentlich Bedauerliche ist ja, dass man sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass seitens der Bundesregierung – und es geht um die Nominierungen durch die Bundesregierung – Persönlichkeiten nominiert werden, die dem Ansehen der Universität nutzen, die entsprechende Qualifikationen einbringen, aus unterschiedlichsten fachlichen Bereichen kommen, unterschiedliche gesellschaftliche, gesellschaftspolitische Hintergründe haben, die einem näher oder ferner sein können, die aber das notwendige Ansehen haben.
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