darüber nachdenken. Ich schlage vor, dass wir wirklich einen tiefen Nachdenkprozess beginnen, der nicht nur von den sogenannten Bildungsexperten geführt wird, sondern vor allem auch von denen, die wirklich Experten sind. Das sind die Damen und Herren, die unterrichten und wissen, was sie mit ihrem Fach machen wollen. Deren Ideen wollen wir uns anhören. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was soll die Matura?, wird gefragt. Es wird immer von Vergleichbarkeit gesprochen, und damit müssen wir die Diversität in gewisser Hinsicht in Einklang bringen. Das ist ja nicht ganz so einfach. Was versteht man denn unter Vergleichbarkeit?
Matura soll in Wirklichkeit zweierlei sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auf der einen Seite will ich die Kontrolle haben: Ist wirklich das gemacht worden, wovon ich als Staat erwarte, dass es die jungen Leute können, damit sie studierfähig sind? Auf der anderen Seite ist es der Leistungsnachweis: Wir wollen zeigen, was wir können. – Beides soll ineinandergeflochten werden.
Ich glaube, der Leistungsnachweis ist vielleicht sogar das Interessantere, weil wir unseren Damen und Herren, die unterrichten, ja vertrauen können, dass sie wirklich diese Leistungsfähigkeit bei den Kindern hervorbringen, dass sie wirklich unterrichten können. Und nachdem man unterrichtet hat, sagt man: Schaut, das können unsere Schüler, sie zeigen, was sie können, und mit diesem Wissen können sie dann auch studieren oder vielleicht auch gleich in die Wirtschaft gehen und erfolgreich werden!
Die Matura dient dazu, dass wir den jungen Leuten sagen: So, jetzt habt ihr eine Stufe erreicht und habt eine neue Chance, und diese wird euch fair gegeben! – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird jetzt gelingen, und ich hoffe, dass es auch gut gelingen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Dr. Hammerschmid gelangt zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich würde gerne mit Fakten und einem Blick zurück auf die Genese, auf die Entstehung der standardisierten Reife- und Diplomprüfung, vulgo Zentralmatura, beginnen.
Ich möchte noch einmal die Ziele vor Augen halten, die damals handlungsanleitend dafür waren, dass man diese Zentralmatura eingeführt hat: Fairness, Transparenz, Objektivität, Vergleichbarkeit. Es geht darum, die Grundkompetenzen – und ich betone es noch einmal: die Grundkompetenzen – in den Fächern Mathematik, Deutsch und lebende Fremdsprachen zu überprüfen, sprich jene Grundkompetenzen, die in den Lehrplänen als unverzichtbare Lernziele definiert sind.
Diese sind noch dazu jeweils an die Schultypen angepasst, also zugeschnitten auf die AHS und auf die unterschiedlichen Typen der berufsbildenden höheren Schulen. Es ergeben sich daraus nicht 70 Pakete, sondern 33 unterschiedliche Prüfungspakete für diesen schriftlichen, zentral abgeführten Teil. Dieser zentrale Teil ergibt gemeinsam mit den vorwissenschaftlichen Arbeiten und mit den Schwerpunktfächern, die mündlich abgeprüft werden, die allgemeine Hochschulreife.
An dieser Stelle sei in Richtung Frau Gamon bemerkt: Die jetzige Zentralmatura – da Sie so betont haben, dass die Schwerpunkte der Schulen stärker in den Mittelpunkt
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