Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 162

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Er vertritt sozusagen eine Community und möchte für diese Community eine Antwort haben. Es ist schon eine Anmaßung von Ihnen, hier schnoddrig zu antworten: Ja, ich bin zwar zuständig, aber schauen wir einmal, was passieren wird!

Sagen wir es so: Diese beiden Defizite machen es wünschenswert, dass in Zukunft die Fragen, die an Sie gerichtet werden, besser beantwortet werden, denn sonst müssen wir das wieder in der Präsidiale diskutieren. Es kann nicht sein, dass schriftliche Anfra­gen hier immer nur mündlich beantwortet werden; wir wollen doch eigentlich diese Kultur des Parlamentarismus und des Interpellationsrechts nicht schwächen, sondern stärken! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.39


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

17.40.01Fortsetzung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Damit nehme ich die Verhandlungen über Tagesordnungs­punkt 5 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


17.40.09

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Der vorliegende Gesetzentwurf hat, glaube ich, zwei Facetten, die man beleuchten muss: ein technisches Ziel und ein inhaltliches Ziel.

Beim technischen Ziel geht es darum, dass ein Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Kommission anhängig ist, das wir natürlich beenden wollen, und deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf hier vorliegen. Das inhaltliche Ziel ist, dass man schauen will, einen stärkeren Markt für alternative Beförderungsmethoden zu schaffen. Ich glaube, dass das durchaus nachvollziehbar ist und dass diese Ziele nicht ganz fern sind.

Wenn man sich das genauer anschaut, merkt man aber relativ rasch, dass es da ein bisschen zu schnell gegangen ist und dass in diesem Gesetzentwurf ein paar kleine Fehler drinnen sind. Die Regierung lobt sich immer wieder und hat den Anspruch an sich selbst, kein Gold Plating zu betreiben, den Föderalismus einzudämmen et cetera. Leider haben wir genau da ein bisschen ein Problem.

Ich möchte insbesondere den Föderalismus herauspicken. Schauen wir uns das am Beispiel der Rechte und Pflichten von Betreibern von Ladepunkten an: Im Gesetz­ent­wurf sind Grundsatzbestimmungen festgehalten, allerdings werden diese dazu führen, dass die verschiedenen Länder, also unsere neun Bundesländer, eigene Aus­füh­rungs­gesetze dazu beschließen. Was heißt das mittelfristig bis langfristig? – Wir werden wieder in jedem Bundesland eine eigene Regelung haben. Für Betreiber, die öster­reich­weit ein Netz aufbauen wollen, ist es natürlich ein extremer administrativer Auf­wand, in jedem Bundesland eigene Anträge zu stellen und dann die Anlagen aufzu­bauen, die sehr wichtig sind, um erneuerbare Energie auch in der Infrastruktur einzusetzen und für Fahrzeuge et cetera zu nutzen.

Was auch spannend ist, ist der Punkt, wie geregelt werden soll, dass die Ladepunkte öffentlich zugänglich sind. Da haben wir durchaus wieder Divergenzen, da man das


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