nicht ganz regeln kann. Es stellt sich auch die Frage, wie man das in diesem Punkt mit der Rechtssicherheit macht.
Zusammengefasst wurde, glaube ich, bei diesem Gesetzentwurf ein bisschen zu schnell gearbeitet, es wurde ein bisschen gehudelt, und es ist am Ende etwas herausgekommen, bei dem wir ein bisschen Bauchweh haben. Wir glauben, dass die Richtung die richtige ist, wir glauben auch, dass das wichtige Schritte in die richtige Richtung sind, und werden deswegen mit viel Bauchweh zustimmen. Wir möchten aber trotzdem anmerken, dass es durchaus Punkte gibt, an denen man noch nachbessern kann.
In diesem Sinne: Lernen Sie noch ein bisschen dazu, schauen Sie, dass das ordentlich gemacht wird, und wenn Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne, sodass das beim nächsten Mal ein bisschen besser klappt! (Beifall bei den NEOS.)
17.42
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete zum Nationalrat! Ich freue mich, dass wir heute mit Ihnen das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe diskutieren dürfen.
Gerade im Verkehr sind die CO2-Emissionen seit 2016 wieder im Steigen begriffen. Das bedeutet für uns natürlich auch, dass wir einen großen Auftrag haben, die Attraktivität von sauberen Antrieben zu forcieren und damit einhergehend natürlich auch den CO2-Ausstoß im Verkehr zu reduzieren. Das ist ein wesentlicher und großer Schwerpunkt, den wir auch mit unserer #mission 2030, unserer integrierten Klima- und Energiestrategie, verfolgen. Wir haben darin das ambitionierte Ziel verankert, rund 7,2 Millionen Tonnen CO2 rein im Verkehr einzusparen. Das ist sehr ambitioniert, aber auf jeden Fall machbar.
Die Tank- und Ladeinfrastruktur wird dazu natürlich einen maßgeblichen Anteil leisten müssen. Wir sehen, dass uns zum Teil die Automodelle fehlen – wir haben zurzeit in Österreich aufgrund der Nachfrage immer wieder Lieferengpässe –, aber nicht nur das, ganz entscheidend wird auch sein, die Rahmenbedingungen herzustellen, damit die Besitzer von E-Autos ihre Autos in Österreich wirklich flächendeckend betanken können.
Das vorliegende Gesetz leistet einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele, und es ist auch eine Umsetzung einer EU-Verordnung. Wir schaffen mit diesem Gesetz die Voraussetzungen dafür, dass Ladestationen öffentlich zugänglich zu betreiben sind. Ich muss Herrn Abgeordneten Hoyos, der vor mir gesprochen hat, ein bisschen korrigieren – er dürfte sich auf einen alten Gesetzestext bezogen haben –: Es ist keine Grundsatzverordnung und somit auch keine Ländergesetzgebung mehr notwendig. Das war im ersten Entwurf, wie er noch vor wenigen Monaten vorgelegen ist, so, wir haben aber maßgeblich nachgebessert. Die Klarstellungen führen vor allem auch zu einer wesentlichen Verbesserung für Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen und, was uns wichtig ist, zu einem dichteren Netz an öffentlichen Ladestationen.
Zweitens sagt das Gesetz, dass Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten ihre Ladesäulen allen Nutzerinnen und Nutzern anbieten müssen, das heißt, die Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Ladepunkte von jedem genutzt werden können, ohne dass beispielsweise eine Mitgliedschaft oder Ähnliches vorgewiesen werden muss.
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