Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 164

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Wir haben aber gleichzeitig auch sinnvolle Ausnahmen eingeführt, das betrifft bei­spielsweise E-Taxidienste, E-Carsharing-Modelle oder Ladepunkte für E-Busse. In diesem Fall würde nämlich eine Verpflichtung zur öffentlichen Zugänglichkeit Neu­investitionen in die Ladeinfrastruktur verhindern oder erschweren.

Zum Dritten, und das ist auch sehr wichtig – wir alle kennen es eigentlich auch von unserer Handynutzung –, wird die Grundlage für einheitliche Steckerstandards bei E-Ladestationen sowie eben auch bei Wasserstoff- und CNG-Tankstellen geschaffen. Das Problem, dass man zu einer Tankstelle kommt und dann nicht laden kann, weil der Stecker ein falscher ist, sollte hiermit in diesem Bereich ausgemerzt werden. Dazu werden von meiner Kollegin Bundesministerin Margarete Schramböck entsprechend EU-Vorgaben Normen erlassen und die technischen Standards somit einheitlich umgesetzt. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass sowohl die Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen als auch die Unternehmen einen klaren Vorteil haben.

Bezogen auf seinen vorhergehenden Redebeitrag kann ich Herrn Abgeordnetem Leichtfried sogar ein Argument liefern, damit die SPÖ auch zustimmen kann – ich verstehe seinen Schmerz zum Teil, da er das als zuständiger Minister damals leider nicht zur Umsetzung hat bringen können –: Der Vorwurf, dass es keine Preistrans­parenz oder Sonstiges geben soll, stimmt nicht, weil die EU-Richtlinie in diesem Punkt bereits durch innerstaatliche Vorschriften umgesetzt ist. Es handelt sich dabei nämlich um die Bestimmungen des Preisauszeichnungs- und des Dienstleistungsgesetzes und bei der Angemessenheit der Preise um Bestimmungen des Zivilrechts und des Wettbe­werbsrechts. Diese beiden Gesetze decken also Ihre Forderung vollends ab, das heißt, wir haben diese Umsetzung nicht noch einmal machen müssen, weil wir das bereits innerstaatlich umgesetzt haben.

Zu den verschiedenen Methoden der Preisfindung – das ist jetzt schon auch wichtig – und Preisfestsetzung bei öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen ist aber dazuzu­sagen, dass nicht nur Österreich, sondern auch andere EU-Staaten noch kein einheit­liches Geschäftsmodell gefunden haben, das sich wirklich etabliert hat. Wir sind da in sehr engem Austausch mit anderen EU-Staaten, werden auch beobachten, wie sich das entwickelt, und natürlich gegebenenfalls auch Anpassungen vornehmen.

Ich hoffe, dass sich auch die SPÖ überzeugen lässt. Es gibt diese nationale Verord­nung und Umsetzung bereits, somit sind auch Ihre Punkte vollends erfüllt. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir für das vorliegende Gesetz eine sehr breite Mehrheit bekommen, weil es unser großes Ziel, die CO2-Reduktion maßgeblich voranzutreiben, erleichtern wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.


17.49.03

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Werte politikinteressierte ZuhörerInnen und ZuschauerInnen! Nach der Frau Ministerin für ein Gesetz zu werben ist natürlich etwas schwierig, da die Frau Ministerin schon sehr umfassend über dieses Gesetz gesprochen hat. Ich möchte mich aber trotzdem darin versuchen, unsere Kolleginnen und Kollegen der SPÖ dafür zu gewinnen, dem Gesetz doch zuzustimmen. Vielleicht gelingt ja heute das zweite parlamentarische Highlight nach der Maturadebatte und wir kommen von einer Dringlichen Anfrage zu einem einstimmigen Beschluss. – Man wird sehen.

 


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