Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung, 29. Juni 2018 / Seite 17

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12.10.34

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich muss ein bisschen klarstellen, was Klubobmann Wöginger jetzt gesagt hat. Von wegen es konnte niemand wissen, dass der Bundeskanzler aufgrund des Ra­tes keine Zeit haben wird, bei dieser Plenarsitzung dabei zu sein: Ich kann mich erin­nern, dass sowohl Herr Klubobmann Schieder als auch ich das mehrmals in der Son­derpräsidiale angesprochen haben, dass es ein ganz normaler Zustand ist, dass Räte sich verzögern, und wir mehrmals betont haben, dass es sich höchstwahrscheinlich nicht ausgehen wird. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Es ist ja nicht der erste Rat, der länger und bis in die Nachtstunden dauert. Das heißt, es war im Vorhinein alles absehbar, und dementsprechend stellt sich natürlich die Frage, wieso wir uns auf diesen Termin geeinigt haben. Wir haben länger darüber dis­kutiert, und mit ein Grund, dass wir heute diese Sondersitzung haben, die auf Verlan­gen der SPÖ einberufen wurde, war, dass der Bundeskanzler anwesend sein kann. Da der Bundeskanzler nicht anwesend ist, muss man sich fragen, ob diese Terminfindung auf irgendeine Art und Weise sinnvoll ist.

Ich gebe zusätzlich zu bedenken, dass es Präsidialprotokolle aus früheren Gesetzge­bungsperioden gibt, in denen steht, dass an und für sich bei der Terminfindung die Fraktion, die diese Sondersitzung beantragt – in diesem Fall die SPÖ –, besonders be­rücksichtigt wird. Auch das ist nicht passiert. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie der Abg. Cox.) Aufgrund Ihres Vorschlages ist heute dieser Termin, und der Hauptgrund war, dass einerseits Sie, Herr Präsident, anwesend sein können und dass der Herr Bundeskanzler anwesend sein kann.

Ich stelle nochmal das zur Debatte, was wir in einer vorigen Sitzung schon gehabt haben: Sind es der Usus und die Regel, dass der Bundeskanzler sich vertreten lässt, dann müssen wir uns ernsthaft darüber unterhalten, wie wir die Bestimmungen der Ge­schäftsordnung auszulegen haben, denn es steht grundsätzlich schon drin, dass das adressierte Regierungsmitglied anwesend sein soll und sich vertreten lassen kann. Sind es der Usus und die Regel, dass er sich immer vertreten lässt, dann müssen wir entweder die Geschäftsordnung neu formulieren – nämlich dass es heißt: man kann, wenn man will, kommen –, oder wir müssen uns darüber einig werden, was diese Re­gel bedeutet.

Ich lese diese Regel so, dass das zuständige Regierungsmitglied anwesend sein muss und sich in Ausnahmefällen vertreten lassen kann. Der Bundeskanzler fehlt de facto je­des Mal, wenn wir eine Aktuelle Stunde, die an ihn gerichtet ist, abhalten, in diesem Fall bei der Sondersitzung. Ich stelle mir wirklich die Frage, ob er dieses Haus in ir­gendeiner Art und Weise ernst nimmt. Ich glaube, dass das nicht der Fall ist, er hat uns das ja mehrmals damit signalisiert. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der Liste Pilz. – Bravorufe bei der SPÖ.)

12.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zinggl.


12.12.47

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich glaube, Sie werden mir zustimmen, wenn ich behaupte, dass der Bun­deskanzler nicht nur gegenüber der EU seine Verpflichtungen hat, sondern auch ge­genüber dem österreichischen Parlament. Ich denke, viele dieser Argumente, die jetzt gefallen sind, haben wir in der letzten Präsidiale besprochen, und wir haben uns schlussendlich darauf geeinigt, den letztmöglichen Termin zu nehmen, da es seitens des Bundeskanzlers gar keine andere Wahl gegeben hat. Montag und Dienstag sind, wie Sie wissen, ausgeschieden, weil Sie in den Vereinigten Staaten waren. Wir hätten


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