Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung, 29. Juni 2018 / Seite 63

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In der Salzburger Landesregierung hat Landesrätin Klambauer gerade das Thema fle­xible Kinderbetreuungszeiten auch an den Wochenenden in Angriff genommen, vor al­lem weil es eine Tourismusnation wie Österreich beschäftigt, wie wir das Thema An­spruch der Freizeitgesellschaft versus Dienstleistungsgesellschaft bewerkstelligen. Da­zu brauchen wir die Menschen, und da geht es nicht darum, dass sie alle 60 Stunden lang arbeiten müssen.

Es ist mir ja wichtig, dass mein Mitarbeiter dann arbeiten kann, wenn er will, und dann vor allem auch gut behandelt wird, damit er mir bleibt. Wir alle reden von einem Fach­kräftemangel – und jetzt auf einmal spielt der Fachkräftemangel keine Rolle mehr? Wie kann das sein? Wenn ich mich mit meinen Mitarbeitern gemeinsam entsprechend großartig weiterentwickle, dann werden die Mitarbeiter eine große Freude haben – und wir auch.

Darum bringe ich im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsan­spruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbe­treuungsplatz für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres zu schaffen. Au­ßerdem soll ein weiterer Ausbau von qualitätsvollen Kinderbetreuungs- und -bildungs­ein­richtungen, vor allem mit längeren Öffnungszeiten und weniger Schließtagen, si­chergestellt werden.“

*****

Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage in der 33. Sitzung des Na­tionalrates

Bis zur vollständigen Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist es noch ein weiter Weg. Wenngleich die Erwerbstätigenquote von Frauen in Österreich stetig steigt, und im Jahr 2017 68,2 Prozent betrug, arbeitet nach wie vor fast jede zweite Frau in Österreich Teilzeit (vgl. Statistik Austria). Während die Teilzeitquote im EU-Schnitt im letzten Jahr gesunken ist, ist sie in Österreich gestiegen. Betrug sie im Jahr 2015 rund 46,8 Prozent, so ist sie im Jahr 2016 auf 47,1 Prozent gestiegen (vgl. Eurostat). Bei Männern liegt dieser Prozentsatz bei ca. 10 Prozent.

Wesentlich ist aber nicht nur die Differenz zwischen Männern und Frauen, was Teil­zeitbeschäftigungen angeht, sondern vor allem die Gründe dafür. Denn während Män­ner häufig ihr Stundenmaß reduzieren, um sich weiterzubilden, geben 38 Prozent der Frauen zwischen 15 und 59 Jahren an, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um Betreuungs-


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