Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 42

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Wo sind die Lichter zu erkennen? (Ruf bei der ÖVP: Familienbonus!) – Ein Licht ist etwa die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungs­prak­tiken, was mein Vorredner ja schon erwähnt hat. Ich möchte diesbezüglich aber fest­halten, dass die Verve, mit der diese Regierung an die Steuervermeidung und Steuer­hinterziehung im europäischen Kontext herangeht, doch etwas stärker sein könnte. Wenn ich mir vorstelle, wie viel Gewicht der Bundeskanzler auf die Schließung von Fluchtrouten legt, so möchte ich demgegenüber schon erwähnen, wie wenig Gewicht etwa diese Bundesregierung und mit Sicherheit auch diese Präsidentschaft auf die Schließung von Steuerfluchtrouten legen wird – da sehe ich Nachholbedarf. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nachholbedarf sehe ich aber auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie. Da gibt es nämlich eine Hinzurechnungsbestimmung. Ich möchte das im Einzelnen nicht erläu­tern, aber man hätte natürlich für den Steuersatz eine höhere Grenze als 12,5 Pro­zent wählen können, meinetwegen 15 Prozent, was schon ein Schritt in die richtige Rich­tung gewesen wäre. Ich vermisse da den Mut der Bundesregierung, bei der Umset­zung dieser Richtlinie einen Schritt weiter zu gehen.

Zwei weitere Beispiele möchte ich noch erwähnen, die mir positiv aufgefallen sind: eines betrifft die Änderung der Bundesabgabenordnung, nämlich den erleichterten Zugang zu mobilitätsbezogenen Begünstigungen für behinderte Menschen; ein weite­res betrifft das Gebührengesetz, nämlich die Gebührenbefreiungen für Bürgschafts­erklärungen im Zusammenhang mit Mietverträgen.

Da ich eingangs gesagt habe, dass dieses Jahressteuergesetz auch viele Schatten­seiten enthält, möchte ich zwei erwähnen. Die eine ist die Grunderwerbsteuer. Bei der Grunderwerbsteuer wird eine Klarstellung gemacht, die zu einer völligen Kehrtwende gegenüber einer Information des Bundesfinanzministeriums vom Dezember vergan­genen Jahres führt, wonach nämlich eine mittelbare Grundstückszugehörigkeit auch den Tatbestand der Grunderwerbsteuer auslöst. Von diesem Grundsatz verabschiedet man sich nun. Und es wird festgelegt, dass Immobilienverkäufe von Konzernen, so sie über Holdingkonstruktionen abgewickelt werden, steuerfrei gestellt werden.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ und von der ÖVP, ist nichts anderes als ein Geschenk an die Großspender, die ja sehr häufig aus dem Immo­bilienbereich kommen, Großspender an die ÖVP. Das ist ein Dank der ÖVP und FPÖ an diese Großspender. In Deutschland ist man diesen Weg im Übrigen nicht gegan­gen. In Deutschland sind solche Vorgänge, die bei uns nun grunderwerbsteuerfrei ge­stellt werden, weiterhin grunderwerbsteuerpflichtig.

Nun aber noch einmal zurück zum Familienbonus: Mein Vorredner, Herr Kopf, hat darauf hingewiesen, dass die Einkommensverhältnisse in Österreich so egalitär wären. – Ja, es schaut bei Weitem nicht so schlecht aus wie in anderen Staaten, bei­spielsweise den USA, Großbritannien und anderswo. Wir müssen aber in den letzten 15, 20 Jahren erkennen, dass sich auch bei uns die Schere zwischen niedrigen Einkommen auf der einen Seite und hohen Einkommen auf der anderen Seite wieder öffnet. Der Familienbonus – das habe ich früher ohnehin schon ausgeführt – wird diese Scherenentwicklung weiter befördern.

Eines ist mir in diesem Zusammenhang auch wichtig: Hinsichtlich des Familienbonus ist immer wieder die Rede davon, dass er für jene Menschen geschaffen worden ist, die Steuern zahlen – das wird gemeinhin so gesagt –; es tut mir weh, wenn ich das höre. Gemeint sind natürlich die Menschen, die Lohn- und Einkommensteuern zahlen. Wenn wir aber einen Blick auf die Gesamtabgabenbelastung werfen, so können wir feststellen, dass die niedrigen Einkommen eine nahezu gleich hohe Abgabenbelastung


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