Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 44

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend einer sozial gerechten Ausgestaltung des Familienbonus Plus sowie des Kindermehrbetrages.

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 (Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Ge­sundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundes­finanz­ge­richtsgesetz und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018) (197 d.B.))

Begründung

Der Gesetzesentwurf zum neuen Familienbonus sieht eine finanzielle Entlastung für Familien vor – jedoch nicht für alle Familien. Im Kapitel „Fairness und Gerechtigkeit“ des aktuellen Regierungsprogramms heißt es: „Familie gibt Halt, Sicherheit und Gebor­genheit in jeder Lebenslage. Wichtige Aufgabe der Politik ist es daher, die erfor­derlichen Rahmenbedingungen anzubieten, damit die Familien in Österreich weiter gestärkt werden, um den Alltag und die Herausforderungen des Lebens bestmöglich meistern zu können.“ Weiters heißt es: „Familien sollen in unserem Land in gesicherten Verhältnissen leben und auch die Familiengründung samt Kinderwunsch darf nicht an Finanziellem scheitern. Die Finanzierung der familienpolitischen Leistungen ist daher einer Reform zu unterziehen, um diese auch nachhaltig auf Dauer sicherstellen zu können.“

Eine Argumentation, die nachvollziehbar und unterstützenswert klingt, betrachtet man aber den Regierungsvorlage zum geplanten Familienbonus inklusive Kindermehrbetrag (190 d.B. XXVI. GP), wird diese den hohen Ansprüchen nicht gerecht, weil diese eben nicht für „Fairness und Gerechtigkeit“ sorgt, da viele Familien von dieser Entlastung ausgeschlossen sind. Personen mit niedrigerem Einkommen, sei es bei Allein­erzie­henden oder auch Paaren, profitieren nur in geringem Maße oder gar nicht von den geplanten Maßnahmen, obwohl diese Personengruppen eine Entlastung am drin­gendsten benötigen würden.

Insgesamt erhalten die untersten 30 Prozent der Haushalte laut einer Modellrechnung der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) nur 17 Pro­zent der gesamten Entlastung. Selbst dann, wenn der für Alleinverdiener(innen) einge­zogene Mindestbetrag von 250 Euro pro Kind und Jahr berücksichtigt wird und auch dann, wenn man die Senkung der Arbeitslosenbeiträge für geringe Einkommen hin­zurechnet (140 Mio. Euro).

Mit Einführung des Familienbonus wird auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinder­betreuungskosten gestrichen. Diese Entlastungspolitik fällt für Alleinerziehende, die eine erhöhte Betreuungsabhängigkeit aufweisen, besonders unverhältnismäßig aus. Etwa 60.000 Alleinerziehende verdienen unter der Lohnsteuergrenze und können


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