Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 45

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

somit den Familienbonus nicht ausschöpfen. Sie werden mit nur 250 Euro pro Jahr und Kind im Rahmen des Kindermehrbetrages abgespeist. Dieser Kindermehrbetrag be­trägt ein Sechstel des Familienbonus in voller Höhe – von einer „nachhaltigen Entlas­tung“, wie es in der Kurzinformation des Ministerialentwurfs heißt, kann bei 20,83 € monatlich nicht die Rede sein. Obwohl die Erwerbsbeteiligung unter alleinerziehenden Müttern durchschnittlich höher ausfällt als bei Müttern in Paarbeziehungen, werden Alleinerziehende in der aktuellen Regierung zur Familienform zweiter Klasse erklärt und man begegnet ihnen mit finanziellen Benachteiligungen.

In den Erläuterungen steht bezüglich Kindermehrbetrag: „Durch den Kindermehrbetrag sollen nur jene Eltern mit Kindern entlastet werden, die berufstätig sind. Daher soll der Kindermehrbetrag nicht zustehen, wenn ganzjährig Sozialleistungen, die gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG steuerfrei sind (insbesondere Arbeitslosengeld und Notstands­hilfe), oder Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung entsprechend den diesbezüglichen Regelungen der Länder bezogen wurden.“

Dies bedeutet, dass Alleinerziehende, die zwar berufstätig sind, aber so wenig verdie­nen, dass sie eine Aufzahlung aus der Mindestsicherung beziehen, nicht einmal diese 250 € jährlich erhalten. Für viele Alleinerziehende ist es aber aufgrund der örtlich schlechten Verfügbarkeit von ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mög­lich, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, um für ein ausreichendes Familienein­kommen zu sorgen.

Ein-Eltern-Haushalte haben mit im Schnitt 40 % das größte Risiko für Armut oder Ausgrenzung. Einer der Gründe dafür ist, dass der getrenntlebende Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag nicht leisten kann oder will. Da auch eine rasche Reform des Unter­haltsgesetzes mit einer Unterhaltsgarantie nicht in Sichtweite ist, bleibt die Lage für viele Alleinerziehende weiterhin prekär.

Der Druck von Opposition, Öffentlichkeit und Medien konnte die Regierung schon zu einigen Verbesserungen und der Schließung von Lücken bewegen, die teilweise aber noch einer weiteren Adaptierung bedürfen. Wir wollen daher folgende konkrete Maß­nahmen zur sozial gerechten, sowie rechtskonformen Ausgestaltung des Familien­bonus sowie des Kindermehrbetrages vorschlagen:

Maßnahme 1: negativsteuerwirksamer Sockel nach unten:

Fixiert und indexangepasst sollen für 2019 festgelegt werden:

          1000 € Entlastung für ein Kind und pro Jahr

          1500 € Entlastung für zwei Kinder und pro Jahr

          2000 € Entlastung für drei Kinder und pro Jahr

          Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um weitere 500 €.

Maßnahme 2: Deckel nach oben für SpitzenverdienerInnen

Da es unser Ziel ist im Rahmen der von der Regierung vorgegebenen Beträge zu arbeiten, sollen diese zusätzlichen Kosten durch eine geringfügig kleinere Entlastung bei den sehr gut Verdienenden hereingespielt werden. Wir schlagen dafür eine „flexible Obergrenze“ vor.

Konkret soll entsprechend der aufzuwendenden Negativsteuer für einkommens­schwächere Familien, der Bonus für einkommensstärkere Familien jährlich angepasst werden, um die budgetierten Mittel nicht zu überschreiten.

Maßnahme 3: Nichtdiskriminierung von in Ausbildung befindlichen Jugendlichen

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite