Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 51

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Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung hat in das vorliegenden Jahressteuergesetzes 2018 auch ihr Projekt des Familienbonus integriert. Allerdings ist die vorliegende Konstruk­tion des ÖVP-FPÖ-Familienbonus insofern missglückt, als die Regelung viel zu kompli­ziert ist, zahlreiche sozial- und familienpolitische Bedenken aufwirft und kein Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit ist.

In der Konzeption von ÖVP und FPÖ wird der Familienbonus Plus von 1.500 € pro Kind ausschließlich von der Steuerleistung abgezogen, wer zu wenig oder keine Steu­erleistung hat, kann den „Bonus“ nicht in voller Höhe bzw. überhaupt nicht aus­schöp­fen.

Zum Beispiel erhält ein Alleinverdiener mit drei Kindern und einem Spitzeneinkommen den Familienbonus von 3x1.500€ = 4.500 € in vollem Umfang, da seine Steuerleistung weit mehr beträgt. Bei unteren und mittleren Einkommen, deren Jahressteuerleistung weniger als der Familienbonus beträgt, wird der Familienbonus gekürzt. Im unteren Einkommensbereich (AlleinverdienerInnen ohne (Lohn-) Steuerzahlung) stehen statt den 1.500 €/Kind überhaupt nur mehr 250 €/Kind als sogenannter Kindermehrbetrag zu. Und es gibt sogar Fälle, in denen beide Elternteile arbeiten, da sie aber jeweils über 6.000 € verdienen, steht ihnen kein Alleinverdienerabsetzbetrag und damit auch kein Kindermehrbetrag zu, und wenn sie beide weniger als 11.000 € verdienen (Steu­erfreigrenze) können sie auch keinen Familienbonus geltend machen, womit Familien mit Kindern in dieser Einkommenssituation von der ÖVP-FPÖ-Regelung überhaupt nicht profitieren können (weder Kindermehrbetrag noch Familienbonus).

Der Familienbonus Plus in der ÖVP-FPÖ-Version ist daher eine Begünstigung für Gut- und Spitzenverdiener und adressiert die finanzielle Situation in unteren und mittleren Einkommensbereichen gar nicht bis völlig unzureichend. Die Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht wäre unterschiedlich, für machen können die jährlichen 1.500 € Steuergutschrift vollständig, für viele nur teilweise oder in Form des Kinder­mehr­betrages nur zu 1/6 des eigentlichen Familienbonus und für einige gar nicht geltend gemacht werden.

Daher Familienbonus für alle: statt der komplizierten und sozial- bzw. familienpolitisch ungerechten Regelung in der Fassung der Regierungsvorlage, wird der bestehende Kinderabsetzbetrag um den vorgesehenen Betrag für den Familienbonus von 125 € pro Monat und Kind erhöht (1.500 € pro Jahr), dies einkommensunabhängig und aus­zahlbar mit der Familienbeihilfe.

Die komplizierte Regelung zum Familienbonus in Z 11 der Regierungsvorlage kann komplett entfallen (Familienbonus), statt dessen wird nur ein Betrag, der Kinder­absetz­betrag in § 33 Abs. 3, von bisher 58,40 € um 125 € auf 183,40 € erhöht. Die Geset­zesänderung ist einfacher und sozial- bzw. familienpolitisch gerechter, da nunmehr alle FamilienbeihilfenbezieherInnen, unabhängig von ihrem Einkommen, die 1.500 € jährlich je Kind monatlich ausbezahlt bekommen. Darüber hinaus wird mit Z 11 lit.b der Unterhaltsabsetzbetrag verdoppelt.

Im Weiteren entfallen auch in den § 124b und § 129 die Verweise auf den alten Familienbonus idF der Regierungsvorlage.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Maga. Selma Yildirim,

Kolleginnen und Kollegen

 


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