Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 54

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3b. § 20 Z 5 lautet: „Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoring­ge­schäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen;“

3c. § 28 Abs. 2 entfällt.

3d. § 33 Tarifpost 22 entfällt.“

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Also wirklich: eine super Geschäftsordnung.

Zum restlichen Gesetz: Einige andere Regelungen wie die Ausweitung der Istbesteue­rung oder das Horizontal Monitoring und so weiter sollen das Ziel verfolgen, Steuer­lücken für Unternehmen zu schließen. Da lobt sich die Regierung immer selbst, wie gut sie denn sei. In Wirklichkeit muss man schon schauen, wo die Vorschläge herkommen, sie kommen nämlich in Wirklichkeit oft von der europäischen Ebene. Die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage liegt beim Rat, die digitalen Betriebsstätten liegen beim Rat, die Harmonisierung und Vereinfachung des Mehr­wert­steuersystems liegt auch beim Rat, die steuerliche Gleichbehandlung von physischen und elektronischen Publikationen, die als Zwischenlösung vorgeschlagen wird und von der Regierung als ihre Idee verkauft wird, kommt auch von europäischer Ebene. Ein entsprechendes Papier vonseiten der Regierung gibt es bis heute nicht. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Wir setzen mit diesem Jahressteuergesetz auch die Richtlinie zur Anti-Tax Avoidance Directive um. Die wohl wichtigste Maßnahme ist also die Hinzurechnungsbesteuerung für schädliche Einkünftekategorien. Es gibt einige andere Maßnahmen, die da vor­gesehen sind, um in der Konzernbesteuerung Schlupflöcher zu schließen. Vor­zugs­weise sollten ja die Steuern, die damit eingenommen werden, den Bürgern wieder zurückgegeben werden. Wenn wir immer hören, um wie viel es da geht, wie viel die bösen Konzerne an Steuern hinterziehen, dann müsste jetzt eine gigantische Steuer­ent­lastungswelle auf die Österreicherinnen und Österreicher zukommen. Aber dem ist nicht so. Wenn wir in die Wirkungsfolgeabschätzung hineinschauen, sehen wir, dass da 50 Millionen Euro für das Schließen von Steuerlücken bei Konzernen veranschlagt werden. Das ist ungefähr ein Viertel dessen, was durch die Biersteuer hereinkommt. Man sollte also nicht das Märchen erzählen, dass wir das Sozialsystem finanzieren können, indem wir die bösen Konzerne schröpfen und dort Steuerlöcher schließen. Das haben Sie hier selbst offenbart. (Beifall bei den NEOS.)

11.05

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (190 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanz­strafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Mel­degesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchfüh­rungs­ge-


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