Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 66

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gung auf Basis einer sonstigen Prüfung in der Regel aufwändiger ist als die Erstattung eines Gutachtens, wären Wirtschaftsprüfer gegenüber Steuerberatern benachteiligt. Um diese Differenzierung zu vermeiden, wird vorgesehen, dass ein Wirtschaftsprüfer genauso wie auch ein Steuerberater bloß ein Gutachten zu erstellen hat.

Zu Artikel 11 (Änderung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes):

Zu Z 3 (§ 2 Abs. 8):

Die ursprüngliche Bezeichnung „Sachwalter“ wird durch die Bezeichnung „Erwach­se­nenvertreter“ ersetzt und die Bezeichnung „Vorsorgebevollmächtigter“ wird im Sinne des Vorschlages des BMVRDJ zusätzlich aufgenommen.

Zu Artikel 13 (Änderung des Gemeinsamer Meldestandard-Gesetzes):

Zu Z 9 (§ 117 Abs. 3):

Finanzinstitute sind ab 1. Jänner 2019 nicht nur berechtigt sondern verpflichtet, Infor­mationen für alle Kontoinhaber und sonstigen Kunden zu ermitteln, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Um den Finanzinstituten eine angemessene Vorlaufzeit zur Implementierung zu ermöglichen, soll § 5 Abs. 1 idF BGBl. I Nr. xx/2018 erst ab 1. Jänner 2019 anwendbar sein.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kern­punkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Kopf und Brückl, Kolle­ginnen und Kollegen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist. Daher steht er mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesminister Bogner-Strauß. – Bitte, Frau Bun­des­minister.


11.30.08

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher vor den Bildschirmen! Ich freue mich über diese Steuerentlastung, weil es mich als Familienministerin besonders betrifft, weil wir 1,5 Milliarden Euro für die Familien und Kinder in Österreich in die Hand nehmen. Wir entlasten 80 Prozent der Familien mit Kindern zu 100 Prozent. Diese Familien können 1 500 Euro pro Kind und Jahr mehr für ihre Familien aufwenden, mehr für ihre Kinder aufwenden. (Abg. Rossmann: Und die, die es dringend brauchen?)

Warum tun wir das? – Wenn Familien arbeiten, haben sie eine doppelte Belastung, denn Kinder zu erziehen und gleichzeitig arbeiten zu gehen, ist eine Herausforderung, und ich spreche hier aus eigener Erfahrung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir wollen diese Familien stärken, denn wir wollen ja weiterhin, dass diese Familien in unser Sozialsystem einzahlen, dass es zu einer Umverteilung von Sozialleistungen kommt, damit unsere Sozialleistungen in Österreich auch weiterhin treffsicher sind. Es gibt Transferleistungen, die alle Kinder gleichermaßen bekommen, es gibt Geld­leis­tungen, wie die Familienbeihilfe, die alle Kinder gleichermaßen bekommen. Wir reden hier von Tausenden Euro pro Jahr und Kind in Österreich. Die Familienbeihilfe beträgt


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