Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 75

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ersetzt ein vom Unternehmer selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater bezie­hungsweise einen Wirtschaftsprüfer überprüftes internes Steuerkontrollsystem in Ver­bin­dung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und einem laufenden Kontakt mit der Abgabenbehörde die nachträgliche Außenprüfung.

Worin besteht nun diese erweiterte Offenlegungspflicht? – Die teilnehmenden Unter­neh­mer haben bereits vor Abgabe der Steuererklärung Sachverhalte offenzulegen, wenn ein ernsthaftes Risiko vorliegt, dass die Sachverhalte durch die Finanzverwaltung möglicherweise abweichend beurteilt werden. Die Abgabenbehörde kontrolliert nicht nachträglich, sondern in diesem Fall wird der Unternehmer begleitet, was zahlreiche Vorteile für die Unternehmer, aber auch für die Finanzverwaltung bringt.

Noch ein paar Anmerkungen zu den Redebeiträgen: Wenn ich mir vor Augen halte, dass die Regierungsvorlage 42 Seiten umfasst und von der Opposition zwei bis drei Rechtsmaterien aus dieser Vielzahl von Rechtsmaterien kritisiert werden, dann wage ich zu behaupten: Das ist ein sehr gutes, ein sehr erfolgreiches Gesetz. (Abg. Schieder: Haben Sie ein sachliches Argument auch?) Mehr Kritikpunkte konnte die Opposition an diesem Jahressteuergesetz nicht entdecken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Schieder: ... argumentieren, oder haben Sie sachlich auch etwas zu sagen?)

Ich muss aber auch ein paar Dinge, die insbesondere vonseiten der Sozialdemokratie geäußert wurden, richtigstellen. Abgeordneter Krainer hat gemeint, der Titel sei neu, dazu muss ich ihm sagen: Sie sitzen selbst im Finanzausschuss und im Budgetaus­schuss und haben in der Vergangenheit schon oft von Abgabenänderungsgesetzen und Budgetbegleitgesetzen gehört. Das heißt, wir haben nicht nur eine neue Namens­gebung – wir hatten in der Vergangenheit auch diverse Novellen, Sammelgesetze in Form von Abgabenänderungsgesetzen und Budgetbegleitgesetzen –, sondern nun­mehr sagen wir, wir wollen ein Jahressteuergesetz, und in dieses ist alles hinein­ge­packt. (Abg. Rossmann: Schauen wir einmal, ob das eingehalten wird!) – Herr Kollege Rossmann, zu Ihnen komme ich auch noch! (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe Kollegen Krainer schon in den Ausschüssen kennengelernt und habe fest­stellen müssen, er hat immer sehr, sehr viele Ideen, wie man Geld ausgibt, aber keine, wie man die Einkommensteuer senken kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe sowohl im Finanzausschuss als auch im Budgetausschuss und neuerlich auch im Rechnungshofausschuss angemerkt: Es geht uns beim Familienbonus um eine Entlastung der Einkommensteuerzahler mit Kindern. Uns ist völlig bewusst, dass es auch die Umsatzsteuer gibt und dass alle von der Umsatzsteuer betroffen sind, uns geht es aber darum, die Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken, und das ist hier der einzige Weg in Form des Familienbonus, dass wir hier die Einkom­men­steuerzahler mit Kindern entlasten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wenn der Abgeordnete Krainer meint, dass Holdings beziehungsweise große Unter­neh­men in Zukunft keine ImmoESt zahlen müssen, muss ich ihn korrigieren: Von der ImmoESt ist in der Regierungsvorlage überhaupt nicht die Rede. Es geht da rein um die Grunderwerbsteuer, auf die ich später noch kurz zu sprechen kommen werde.

Zu Kollegen Rossmann und seiner Aussage: „wenig Licht, viel Schatten“: Ich bin eher der Meinung, dass wir in dieser Regierungsvorlage nur Licht haben. (Abg. Zinggl: Wo Licht ist, ist automatisch viel Schatten!) Wir haben auch die Steuerfluchtrouten ent­sprechend eingeschränkt. Wir haben zwei Maßnahmen gegen Steuervermeidungs­strategien in dieses Gesetz aufgenommen, zum einen die Hinzurechnungs­besteue­rung – und Sie wissen ganz genau, dass wir den Methodenwechsel, der auch gegen Steuervermeidungsstrategien wirkt, nicht mehr hätten aufrechterhalten müssen, das heißt, wir hätten ihn streichen können; Sie hätten ihn auch lobend erwähnen können –,


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