Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 76

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und zum anderen haben wir eine Nachschärfung beim Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren vorgenommen.

Wenn Sie bekritteln, dass wir diesbezüglich nur 12,5 Prozent in das Gesetz hinein­ge­schrieben haben, so muss ich Ihnen sagen, Sie sollten sich genauer mit der Richtlinie beschäftigen, denn die Richtlinie sieht vor, dass mindestens 50 Prozent des nominellen Steuersatzes da aufzunehmen sind. Wir haben absichtlich diese Grenze gewählt, um auch Länder wie Irland und Zypern da aufzunehmen.

Der nächste Punkt ist die Grunderwerbsteuer, die Sie angesprochen haben. Wir haben das Grunderwerbsteuergesetz seit 1955. Diese Novelle zum Grunderwerbsteuergesetz schafft keine Steuerbefreiung, sondern eine Klarstellung. Wir hatten in Österreich nie einen Grunderwerbsteuertatbestand hinsichtlich einer mittelbaren Anteilsvereinigung. Sie sprechen immer von einem Entwurf, der von der Finanzverwaltung einmal hinaus­gegangen ist, aber Rechtsbestand war nie eine Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund einer mittelbaren Anteilsvereinigung. Das macht auch Sinn, weil das administrativ nicht durchführbar wäre. Stellen Sie sich vor, wir verkaufen einen Konzern wie die Voest, wo, sage ich einmal, im zehnten Stock, in der zehnten Tochtergesellschaft irgendein Grund­stück enthalten ist – und das würden Sie dann der Grunderwerbsteuer unter­ziehen? Das war noch nicht der Fall und wird auch in Zukunft nicht der Fall sein, weil wir hier für eine Klarstellung im Gesetz gesorgt haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu Kollegin Yildirim und dem Abänderungsantrag zu § 264 beziehungsweise § 269 Bundesabgabenordnung: Ihr Vorschlag ist diskussionswürdig, aber nicht ausgereift. Der Abänderungsantrag weckt in der vorliegenden Form unter anderem verfassungs­rechtliche Bedenken, weil er entgegen Art. 133 Abs. 9 B-VG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässt. Weiters widerspricht er der Systematik des geltenden Beschwerdeverfahrens und ermöglicht zusätzliche Verfahrenswege, was eben dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung widerspricht. Das heißt, beim Familienbonus for­dern Sie eine Vereinfachung der Gesetze, hier aber bringen Sie einen Abänderungs­antrag betreffend § 264 ein, wodurch Sie alles noch komplizierter machen. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt nicht!)

Der zweite Punkt, also betreffend § 269, ist ebenso nicht ausgereift und weckt in der vorliegenden Fassung verfassungsrechtliche Bedenken, weil er den Grundsatz der materiellen Wahrheitsfindung einschränkt, im schriftlichen Verfahren zu einer Über­raschung beider Parteien führt und die im AVG-Entwurf vorgesehenen Ausnahmen nicht enthält.

Abschließend noch ein Satz zu Kollegen Loacker: Sie sind ein Mann aus der Wirtschaft und Sie wissen ganz genau, dass wir uns nationale Alleingänge bei der Missbrauchs­bekämpfung nicht leisten können. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Wenn Sie sagen, es gäbe da nur – ich betone: nur – 50 Millionen Euro jährlich an Mehrerlös, dann sage ich: Für uns sind 50 Millionen viel Geld, für NEOS offenbar nicht! – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.08


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da umfangreiche Abänderungsanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstim­mung bis nach der Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2.

 


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