das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111.d.B.)“ vorliegen.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Diese Debatte heute Vormittag zeigt schon ganz besondere Facetten: Zum einen versucht es die Frau Ministerin zweimal mit derselben Rede hier im Hohen Haus (Beifall bei der SPÖ – Zwischenruf des Abg. Zanger), zum anderen ist eine weitere Facette wohl der jetzt gerade vorgestellte Entschließungsantrag der Abgeordneten Sieber und Mühlberghuber zur Reparatur eines Gesetzes – denn das beinhaltet dieser Entschließungsantrag –, das noch nicht einmal beschlossen ist. Es ist zwar schön, dass Sie jetzt auf unseren Hinweis eingegangen sind, Entwicklungshelfer und Auslandsbedienstete zu berücksichtigen, aber das zeigt gleichzeitig einen neuen Negativrekord dieser schwarz-blauen Regierung: dass sie es nämlich nicht schafft, ein Gesetz so zu formulieren, dass es gleich gut und richtig ist, sondern dass man es schon reparieren muss, bevor es überhaupt noch in Kraft tritt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Damit habt ihr Erfahrung! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Meine geschätzten Damen und Herren! Es zeigt sich halt im Detail, wie schlecht diese Regierung arbeitet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.59
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt der Herr Staatssekretär. – Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Jahressteuergesetze schaffen Klarheit und Rechtssicherheit für die Steuerzahler, Rechtssicherheit bedeutet Planungssicherheit; wir alle wissen, Planungssicherheit ist auch ein wichtiger Standortfaktor.
Auch inhaltlich sorgt das Jahressteuergesetz für mehr Rechtssicherheit. Der Auskunftsbescheid ist so ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit. Mit dem Jahressteuergesetz wird die Möglichkeit verbindlicher Auskunftsbescheide über noch nicht verwirklichte Sachverhalte entsprechend dem Regierungsprogramm auf weitere Themenbereiche ausgedehnt, nämlich auf das internationale Steuerrecht und auch auf die Umsatzsteuer. Zusätzlich kann mittels Auskunftsbescheid künftig auch dahin gehend Rechtssicherheit erlangt werden, ob eine beabsichtigte Gestaltung als Missbrauch anzusehen ist oder nicht. Das heißt, es gibt auch da mehr Rechtssicherheit für die Unternehmer.
Ein weiterer Punkt zur Rechtssicherheit: die begleitende Kontrolle vulgo Horizontal Monitoring. Die begleitende Kontrolle stellt eine freiwillige – ich betone: freiwillige – Alternative zur klassischen Außenprüfung dar. Bei den teilnehmenden Unternehmern
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