Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 74

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das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111.d.B.)“ vorliegen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Ver­handlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


11.57.40

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Diese Debatte heute Vormittag zeigt schon ganz besondere Facetten: Zum einen versucht es die Frau Ministerin zweimal mit derselben Rede hier im Hohen Haus (Beifall bei der SPÖ – Zwischenruf des Abg. Zanger), zum anderen ist eine weitere Facette wohl der jetzt gerade vorgestellte Entschließungsantrag der Abgeordneten Sieber und Mühlberghuber zur Reparatur eines Gesetzes – denn das beinhaltet dieser Entschließungsantrag –, das noch nicht einmal beschlossen ist. Es ist zwar schön, dass Sie jetzt auf unseren Hinweis ein­gegangen sind, Entwicklungshelfer und Auslandsbedienstete zu berücksichtigen, aber das zeigt gleichzeitig einen neuen Negativrekord dieser schwarz-blauen Regierung: dass sie es nämlich nicht schafft, ein Gesetz so zu formulieren, dass es gleich gut und richtig ist, sondern dass man es schon reparieren muss, bevor es überhaupt noch in Kraft tritt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Damit habt ihr Erfahrung! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Es zeigt sich halt im Detail, wie schlecht diese Regierung arbeitet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt der Herr Staatssekretär. – Bitte, Herr Staatssekretär.


11.59.15

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Jah­res­steuergesetze schaffen Klarheit und Rechtssicherheit für die Steuerzahler, Rechts­sicherheit bedeutet Planungssicherheit; wir alle wissen, Planungssicherheit ist auch ein wichtiger Standortfaktor.

Auch inhaltlich sorgt das Jahressteuergesetz für mehr Rechtssicherheit. Der Aus­kunfts­bescheid ist so ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit. Mit dem Jahres­steuer­gesetz wird die Möglichkeit verbindlicher Auskunftsbescheide über noch nicht verwirk­lichte Sachverhalte entsprechend dem Regierungsprogramm auf weitere Themen­bereiche ausgedehnt, nämlich auf das internationale Steuerrecht und auch auf die Umsatzsteuer. Zusätzlich kann mittels Auskunftsbescheid künftig auch dahin gehend Rechtssicherheit erlangt werden, ob eine beabsichtigte Gestaltung als Missbrauch anzusehen ist oder nicht. Das heißt, es gibt auch da mehr Rechtssicherheit für die Unternehmer.

Ein weiterer Punkt zur Rechtssicherheit: die begleitende Kontrolle vulgo Horizontal Monitoring. Die begleitende Kontrolle stellt eine freiwillige – ich betone: freiwillige – Alternative zur klassischen Außenprüfung dar. Bei den teilnehmenden Unternehmern


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