Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 73

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Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111.d.B.)‘ vorliegen.“

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Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir bei der kommenden Abstimmung alle erkennen, dass dieser Familienbonus Plus ein wirklicher Meilenstein für die Familien­politik in diesem Land ist. Ich lade auch die Oppositionsparteien herzlich dazu ein, bei diesem wunderbaren Schritt mitzugehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Warum macht ihr das Gesetz so schlecht, dass ihr einen eigenen Abänderungsantrag einbringen müsst?)

11.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschafts­delegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus

eingebracht im Zuge der Debatte 1.) Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Kontenein­schaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaft­liche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018) (197 d.B.)

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Jahressteuergesetzes 2018 hat sich herausgestellt, dass aufgrund europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Implikatio­nen weitere Überlegungen angestellt werden müssen, die sicherstellen, dass der Per­sonengruppe der Auslandsbediensteten, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdele­gier­ten, die sich mit Kindern im Ausland aufhalten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Fa­milienbonus Plus ein sachgerechter Anspruch erwächst.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Lösung zu entwickeln, welche sicherstellt, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Ent­wicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland auf­halten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter An­spruch erwächst. Dieser Vorschlag soll zeitgerecht für die Beratungen des Aus­schusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage „Bundesgesetz, mit dem


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