Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111.d.B.)‘ vorliegen.“
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Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir bei der kommenden Abstimmung alle erkennen, dass dieser Familienbonus Plus ein wirklicher Meilenstein für die Familienpolitik in diesem Land ist. Ich lade auch die Oppositionsparteien herzlich dazu ein, bei diesem wunderbaren Schritt mitzugehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Warum macht ihr das Gesetz so schlecht, dass ihr einen eigenen Abänderungsantrag einbringen müsst?)
11.57
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus
eingebracht im Zuge der Debatte 1.) Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das EU-Amtshilfegesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018) (197 d.B.)
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Jahressteuergesetzes 2018 hat sich herausgestellt, dass aufgrund europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Implikationen weitere Überlegungen angestellt werden müssen, die sicherstellen, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland aufhalten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter Anspruch erwächst.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Lösung zu entwickeln, welche sicherstellt, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland aufhalten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter Anspruch erwächst. Dieser Vorschlag soll zeitgerecht für die Beratungen des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage „Bundesgesetz, mit dem
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