rungen aufgrund der jetzigen Gesetzeslage bekommen würden, nämlich dass sie Versicherungsverträge auszahlen müssen, nicht mehr die Versicherungen zahlen müssen, sondern die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wir alle. Deswegen werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.12
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Kollegen Krainer widerspreche. Ich denke, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage eine sehr gute, ausgewogene Regelung, nämlich zwischen den gegensätzlichen Interessen von Versicherungsunternehmen auf der einen Seite und Versicherten auf der anderen Seite, gefunden haben, einen guten Kompromiss unter Berücksichtigung der europäischen Rechtslage. Wir haben auch viel Zeit für diesen Ausgleich der Interessen und die diesbezügliche Diskussion aufgewendet.
Worum geht es? – Es hat in der Vergangenheit die Situation gegeben, dass sich mehrfach die gesetzliche Grundlage, die Frist für den Rücktritt nach Abschluss eines Versicherungsvertrages geändert hat und Versicherungen es verabsäumt haben, das in ihren eigenen Unterlagen, in den Versicherungsbedingungen nachzuvollziehen. Und das hat dazu geführt, dass die Rechtsprechung bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof die Nichtigkeit solcher Verträge beziehungsweise die dauerhafte Rücktrittsmöglichkeit, die lebenslange Rücktrittsmöglichkeit festgestellt hat.
Ganz offen gesagt: Man soll zwar Gerichtsurteile nicht kritisieren, aber das ist meines Erachtens eine völlig überschießende Beurteilung, dass nämlich Versicherte aufgrund dieses Fehlers zu Beginn – es ist mehr als ein Formfehler; „Beratungsfehler“ nennt man es im Juristenjargon – lebenslang, ja, es heißt sogar, auch noch nach Auszahlung der Lebensversicherung, die dann vielleicht in ihrer wirtschaftlichen Performance nicht so wunschgemäß war, also auch noch rückwirkend den Austritt aus der Versicherung erklären können, mit Rückzahlung aller Prämien inklusive einer saftigen Verzinsung. Das kann doch nicht rechtens sein! Das ist zwar aufgrund des Gerichtsurteils rechtens, aber nach meinem Rechtsempfinden mit Sicherheit nicht und auch nicht nach dem Rechtsempfinden vieler, zumindest der Mehrheit im Ausschuss und auch hier im Haus.
Was haben wir jetzt gemacht? – Versicherte können auf Basis dieser EuGH-Rechtsprechung, die meines Erachtens zunächst der deutsche OGH und dann der österreichische überschießend interpretiert haben, weiterhin bis zum Ende dieses Jahres mit denselben Konsequenzen – meines Erachtens überschießenden Konsequenzen, aber natürlich soll Rechtssicherheit herrschen – aus Altverträgen aussteigen, mit Rückzahlung aller Prämien inklusive einer Verzinsung; aber ab dem 1. Jänner nächsten Jahres gelten dann andere Rücktrittsbedingungen, das heißt: bei einem Rücktritt im ersten Jahr nach Vertragsabschluss auch Rückzahlung aller Prämien und nach dem ersten Jahr bis zu fünf Jahren Rückzahlung, aber dann ohne Anrechnung der Vermittlungskosten.
Ich denke, dass das ein guter Kompromiss ist, denn es galt sicherzustellen, dass einerseits kapitalbildende Lebensversicherungen, dieses wichtige Instrument zur Zukunftsvorsorge, aus wirtschaftlicher Sicht für die Versicherungen nicht uninteressant werden, sodass sie sie vielleicht gar nicht mehr anbieten können, und andererseits natürlich Fairness für die Versicherten gegeben ist, dass sie selbstverständlich Ausstiegsmöglichkeiten haben, und zwar ohne Begründung im ersten Jahr, und daraus keinen wirt-
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