Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 79

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schaftlichen Schaden erleiden. Das kann aber natürlich insgesamt nicht lebenslang gelten, weil das letzten Endes dieses Zukunftsvorsorgeinstrument ad absurdum führen würde.

Kurzum: etwas kompliziert, aber letzten Endes, denke ich, eine saubere, eine faire Lösung unter Berücksichtigung der Interessen der Versicherungsunternehmen auf der einen Seite, angeschlossen da noch die Interessen der Vermittler, also der Makler und Versicherungsagenten, und der Interessen der Versicherten, der Konsumenten, auf der anderen Seite. Es ist das eine faire Lösung und ein fairer Kompromiss für alle. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Rossmann. – Bitte.


12.17.44

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mit dieser Regierungsvorlage wird ein seit Langem gewünschtes Vorhaben der Versiche­rungs­wirtschaft umgesetzt – im dritten Anlauf. Wir vonseiten der Opposition konnten immerhin durchsetzen, dass es eine einwöchige Ausschussbegutachtung gab. Im Rah­men dieser Ausschussbegutachtung haben wir einen Rechtsanwalt, Herrn Dr. Gregor Maderbacher, mit einem Gutachten beauftragt. Er hat dazu auch publiziert, er war ja selbst am EuGH tätig und hat mit der jetzigen EuGH-Richterin Maria Berger gemein­sam publiziert. Beide sind – auch er in seinem Gutachten, das er für uns geschrieben hat – zur Auffassung gelangt, dass diese Regierungsvorlage unionsrechtswidrig ist, weil sie den sogenannten Effektivitätsgrundsatz verletzt.

Er sagt nämlich: Wenn es im Ergebnis egal ist, ob eine Versicherung belehrt oder nicht, ist dieser EU-Grundsatz verletzt. Einzig ein unbefristetes Rücktrittsrecht [...], das zu einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung führt, genügt dem Effektivitäts­grund­satz.

Er hat aber in seinen Ausführungen eine zweite wichtige Kritik angeführt, nämlich in Bezug auf die Übergangsfrist, die bis zum 31.12.2018 währt und damit eindeutig zu kurz bemessen ist. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird durch eine so kurze Übergangsfrist für die Betroffenen erschwert. Zudem ist es so, dass auf diesem Gebiet zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Rechtssicherheit besteht, weil es eben zwei anhängige Verfahren beim OGH gibt. Erst dann, wenn diese OGH-Verfahren beendet sind, wäre Rechtssicherheit geschaffen, und die Konsumenten könnten dann entschei­den, ob sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder nicht. Das Abwarten der Entscheidungen der beiden OGH-Verfahren war der Versicherungswirtschaft offen­sichtlich zu riskant, daher haben sozusagen die Regierung und die einzelnen Frak­tionen auf eine sehr rasche Durchführung und Umsetzung dieses Vorhabens gedrängt. Es ist aber eben mit dem Risiko behaftet, dass es für die Versicherten keine Rechts­sicherheit gewährt.

Fasst man die Kritik, die an diesem Vorhaben geübt wird, noch einmal zusammen, dann ist zu sagen, es besteht zum einen Unionsrechtswidrigkeit, und auf der anderen Seite können Konsumenten mitunter in sehr teure Prozesse gezwungen werden, um ihre Rücktrittsrechte ausüben zu können. Aus diesem Grunde werden wir dieses Vorhaben ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

12.21


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Brückl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


 


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