12.21
Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Problematik ist jetzt hinlänglich bekannt: In diesem Bereich besteht Rechtsunsicherheit, weil nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes unklar ist, ob das Rücktrittsrecht wie jedes andere Recht auch wirklich verjährt. Es gibt zu dieser Frage mittlerweile bereits zahlreiche Gerichtsurteile, allerdings mit durchaus unterschiedlichen und durchwachsenen Ergebnissen. – Das ist ein Punkt.
Der zweite Punkt, der auch angesprochen wurde: Natürlich trifft es nicht nur jene, die diesen Rücktritt sozusagen einfordern wollen, die den Klagsweg beschreiten wollen, sondern es trifft alle Kunden von Lebensversicherungen in diesem Bereich. Es werden sozusagen alle geschädigt, weil die Gewinnbeteiligungen damit natürlich auch schrumpfen.
Seit über einem Dreivierteljahr beziehungsweise seit zehn Monaten, kann man fast sagen, wird jetzt zwischen Konsumentenschützern auf der einen Seite und Vertretern der Versicherungsverbände auf der anderen Seite verhandelt, und man hat sozusagen einen Kompromiss erzielen können. Es ist ein Kompromiss, der den einen zu kurz gefasst ist, den anderen zu weit geht, aber mit diesem Kompromiss können alle durchaus gut leben. Daher ist dieser Antrag von uns auch in dieser Form formuliert worden.
Es gibt Kritik von sogenannten Prozessfinanzierern. – Ja, natürlich, weil sie da ein Geschäftsmodell entdeckt haben, das aber aufgrund dieser Gesetzesregelung dann eben nicht mehr durchzuführen sein wird, und sie ganz einfach um ihre Erfolgshonorare bangen. Auch das muss man sehen.
Es ist grundsätzlich und nicht zuletzt wirklich ein guter Kompromiss, der jetzt vorliegt, ein Gesetzentwurf mit Hausverstand, und deswegen bitte ich auch alle, diesen zu unterstützen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.23
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf den eigentlichen Inhalt dieses Tagesordnungspunktes zu sprechen komme, möchte ich festhalten, dass in den letzten Wochen ein kultureller Wandel in diesem Hohen Haus stattgefunden hat. Wie Sie alle wissen, stammt der überwiegende Teil der Gesetzentwürfe und der beschlossenen Gesetzesvorlagen von der Bundesregierung. Das ist auch nicht sehr verwunderlich, denn die Bundesregierung möchte in der Regel ja ihr Programm umsetzen und hat eine Mehrheit in diesem Haus. Zudem gibt es in den einzelnen Ministerien natürlich ausgewiesene Expertinnen und Experten, die mit ihrem Fachwissen Gesetze im Detail ausarbeiten.
Das zuständige Ministerium, so der Prozess, erstellt in der Regel einen Ministerialentwurf; dieser wird dann zur Begutachtung an andere Ministerien oder Gruppen, Gruppierungen, Betroffene gesendet. Es findet das Begutachtungsverfahren statt; Interessenvertretungen, Behörden oder auch Organisationen können ihre Stellungnahmen zum Entwurf abgeben und Kritik äußern. Es sind normalerweise circa sechs Wochen, die dafür in Anspruch genommen werden. Anschließend kann das versendende Ministerium den Entwurf ändern, muss das aber nicht tun. Der Entwurf, sofern
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