Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 108

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Mit der aktuellen Novellierung und Implementierung der Bestimmungen gibt es eben diesen gesetzlichen Anspruch auf Hilfestellung, und das wird auf alle Bundes­be­diensteten ausgeweitet, auch, wie richtig angemerkt worden ist, auf Präsenz- und Zivildiener, denn auch die verdienen unseren vollsten Schutz, da sie ja in ihrem Be­reich, wenn man so will, auch eine Dienstpflicht für unser Heimatland und für die Men­schen in diesem Land erfüllen. Daher gehören sie selbstverständlich auch zu jenen, für die diese Bestimmungen gelten sollen.

Ja, das ist eine ganz große Errungenschaft, weil es wie gesagt um Wertschätzung, Respekt, Schutz und auch um gerechtfertigte Hilfe geht. Und ja, da werden vom Dienstgeber Beträge, Vorschüsse, Einmalzahlungen auch an Hinterbliebene gewährt, und wir werden das auch jährlich auf Grundlage der Gehaltsanpassung valorisieren. Das stellen wir sicher.

Es gibt nunmehr einen Kostenvorschuss von bis zu rund 70 000 Euro für Heilungs­kosten, für Schmerzensgeld und auch für Verdienstentgang. Das ist wichtig, denn wenn Beamte verletzt werden, fallen sie oftmals auch in ein anderes Grundge­halts­schema, können sich dadurch ihr Leben nicht mehr leisten und sind daher bis dato wirklich auf der Strecke geblieben. Es wird im Fall eines tragischen Todes von Be­diensteten auch für die Hinterbliebenen bis zu 115 000 Euro geben. Und selbstver­ständlich haben wir auch die Verantwortung, Begräbniskosten und Bestattungskosten, nämlich in einer Höhe von bis zu 5 000 Euro, sicherzustellen.

All das wird durch dieses neue Gesetz und Dienstrecht nun endlich sichergestellt. Ich sage, darauf können wir stolz sein, und ich glaube, dass das auch die notwendige Wertschätzung gegenüber den Beamten darstellt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Und ja, als zuständiger Minister für den öffentlichen Dienst ist es natürlich meine Auf­gabe und auch meine Verantwortung und Verpflichtung, die optimalen dienst- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen für einen modernen und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst sicherzustellen. Gerade auch vor dem Hintergrund gewisser globaler Krisen, Flüchtlingsentwicklungen, die wir alle kennen, auch durchaus Bedro­hungsszenarien, die sich verändert haben, haben wir auch dafür Sorge getragen, nämlich im Bereich der staatlichen Sicherheit, wenn es um Polizei, Justizwache und Bundesheer geht, dass wir im Budgetplan, was die Planstellen betrifft, genau dort keine Planstellen eingespart haben. Im Gegenteil, wir haben zusätzliche Planstellen im Bereich der Exekutive gesichert und setzen auch im Bereich der Justizwache 100 zusätzliche Ausbildungsplanstellen um, und wir werden natürlich auch sicherstellen, dass, wenn die Exekutivplanstellen in den nächsten Jahren besetzt werden, auch bei der Justizwache eine weitere Planstellenaufstockung stattfinden wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Rahmenbedingungen zu verbessern und zu optimieren, haben wir auch für die Soldatinnen und Soldaten Einsatzzuschläge erhöht, denn die sind entsprechenden Gefahren ausgesetzt. Das betrifft Hunderte Sol­daten, die im Dienst stehen. Wir haben mit einem zusätzlichen Budget von 1,3 Mil­lionen Euro, die wir bereitgestellt haben, diese Einsatzzuschläge erhöht, und das verdienen die Soldatinnen und Soldaten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ergänzend soll in der Dienstrechts-Novelle 2018 nunmehr auch für Vertrags­bediens­tete des Bundes sowie für Landesvertragslehrer und -lehrerinnen eine ausdrückliche Grundlage für die Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungsteilzeit geschaffen werden. Das soll es natürlich erleichtern, wieder in den Arbeitsalltag zurückzufinden – analog zur Privatwirtschaft, wie Abgeordneter Loacker zu Recht angemerkt hat.

Wenn er aber anmerkt, dass da sonstige Goodies für die Bediensteten im öffentlichen Bereich vorhanden wären – Sie haben die Mittagspause angesprochen –, dann muss man Sie schon auch daran erinnern, dass sich der Verfassungsgerichtshof dazu be-


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