Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 109

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reits klar ausgesprochen hat, nämlich dahin gehend, dass es sich beim Beamten­dienst­recht und beim übrigen Arbeitsrecht um grundsätzlich unterschiedliche Systeme handelt, sodass ein Vergleich der Regelungen im Rahmen einer verfassungs­recht­lichen Gleichheitsprüfung von vornherein ausscheidet. Wie Sie wissen, haben Beamte nicht nur 12-Stunden-Tage, sie arbeiten sogar mehr Stunden, sie haben in Führungs­bereichen zum Teil sogar All-in-Verträge, und daher muss man sie natürlich zum Teil auch anders bewerten (Abg. Scherak: Muss nicht, kann! – Abg. Loacker: Genau!), und darauf weist auch der Verfassungsgerichtshof hin.

Ja, wir wollen natürlich, wenn es um die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag geht, dies nicht nur für Vertragsbedienstete ermöglichen, sondern für alle öffentlich Bediens­teten. Wir werden das jetzt in einer Übergangsphase auch sicherstellen und dann evalu­ieren. Warum können wir das im Dienstrecht beziehungsweise im Dienstrechts­gesetz jetzt noch nicht endgültig festmachen? – Weil wir Altlasten haben, die die Vor­gängerregierung verursacht hat, nämlich – das haben auch Sie, Herr Kollege Loacker, zu Recht angesprochen – dort, wo es um die Vorrückungszeit geht. Das ist eine Altlast, etwas, das die vorigen Regierungen seit Jahren, nämlich seit vielen, vielen Jahren – und zwar die Sozialdemokraten, Sie deuten schon auf die richtige Seite –, zu reparieren verabsäumt haben, immer wieder nicht repariert haben. Sie haben nur herumgeschustert an einem Gesetz, das uns jetzt demnächst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf den Kopf fallen kann – mit einer gewissen Wahr­scheinlichkeit –, weshalb wir das auch berücksichtigen müssen und dann gegebenen­falls rasch die notwendigen, wirklich nachhaltigen Reparaturmaßnahmen im Dienst­recht sicherstellen müssen. Das kann horrende zusätzliche Kosten bedeuten, die durch Vorgängerregierungen verursacht worden sind. Ich sage, man muss von mindestens 500 Millionen Euro ausgehen, wahrscheinlich sogar von mehr.

Das heißt, das ist unsere Verantwortung, dieser sind wir uns bewusst. Wir haben nur als neue Regierung schon ein laufendes Verfahren gehabt, und wir müssen natürlich dieses Verfahren und auch den Entscheid und das Urteil zu diesem Verfahren abwarten, und erst dann können wir handeln. Jede Handlung davor wäre in diesem Fall widersinnig, weil am Ende die Gegebenheiten vielleicht wieder andere sind. Das bitte ich auch zu respektieren und zur Kenntnis zu nehmen, dass wir diese Bereinigung selbstverständlich sicherstellen werden.

Was die Antikorruptionsbestimmungen betrifft, die auch in dem Gesetz für Beamte besser definiert sind, damit es Rechtssicherheit gibt, so ist uns das ganz besonders wichtig, weil sich das die Bundesregierung auch ganz klar und deutlich vorgenommen hat. Wir sind in den letzten Jahren in den Rankings, in denen es um Korruptions­entwicklung geht, zurückgefallen. Mit Platz 16 waren wir im Jahr 2017 von der früher einmal vorhandenen Spitzenplatzierung auf Rang 10 weit entfernt. So gesehen gibt es da Verbesserungspotenzial, und es war daher richtig und notwendig, dass wir uns mit einem umfassenden nationalen Antikorruptionsplan, mit einer Antikorruptionsstrategie darauf verständigt haben, das auch entsprechend in Umsetzung zu bringen.

Im Rahmen der gegenständlichen Dienstrechts-Novelle 2018 nehmen wir genau darauf schon entsprechend Rücksicht. Entsprechend der Rechtslage im Bereich des Korrup­tionsstrafrechtsänderungsgesetzes erfolgten ganz eindeutige Klarstellungen und Ver­ein­heitlichungen der Bestimmungen zum Verbot der Geschenkannahme und Annahme von Vorteilen im Rahmen von Veranstaltungen, sodass jeder auch ganz klar nachlesen kann: was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt. Damit haben wir für die Beamten im öffentlichen Dienst Rechtssicherheit und auch Klarheit geschaffen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Eine ethisch einwandfreie und korruptionsfreie Verwaltung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir einen starken, verlässlichen Standort, auch Wirtschaftsstandort Öster-


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