Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 110

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reich sicherstellen und Unternehmen hoffentlich bereit sind, hierherzukommen, hier zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Dafür ist das eine Grundvoraussetzung! Wenn man den Eindruck hat, da gibt es korruptive Entwicklungen, dann ist das nicht unbedingt förderlich. Hierzu leiten wir vonseiten des Bundesministeriums für öffent­lichen Dienst auch die entsprechenden Schritte ein, und im Rahmen der Personalver­antwortung für den Bundesdienst leisten wir einen wichtigen und zentralen Beitrag.

Ich kann zum Abschluss noch einmal wiederholen, was viele Abgeordnete heute ge­sagt haben: Einen aufrichtigen Dank an alle Beamten, an alle öffentlich Bediensteten des Bundes, gleich ob im Außen- oder im Innendienst, im Verwaltungsbereich, ob Exe­kutivbeamte, die jeden Tag ihren Kopf für unsere Sicherheit hinhalten und jeden Tag das Risiko eingehen müssen, verletzt zu werden oder vielleicht sogar ihr Leben zu verlieren, und dann oftmals noch unredlich attackiert werden und mit Pauschal­verurteilungen leben müssen. Wir haben uns hinter diese Beamten zu stellen, und die müssen sich auf uns verlassen können, und das stellen wir auch sicher. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Singer. Ich darf ihm das Wort erteilen.


13.57.06

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke, Herr Vizekanzler, für die detaillierte Darstellung der Novelle. Danke auch dafür, dass diese Dienstrechts-Novelle so möglich geworden ist. Ich darf auch aus meiner Sicht diesen Dank an alle öffentlich Bediensteten, die Tag für Tag für unser Land arbeiten, aussprechen.

Es ist schon vieles angesprochen worden, zwei Punkte möchte ich noch herausgreifen. Warum? – Weil es für betroffene Bedienstete aus meiner Sicht sehr, sehr wichtige Punkte sind.

Der erste Punkt betrifft die Wiedereingliederungsteilzeit. Das ist ein sehr sperriger Begriff; dahinter steht, dass man nach einer längeren Krankheit oder nach einem Unfall, der einen längeren Krankenstand bedingt, wieder schrittweise in den Arbeits­prozess zurückkommen kann. Diese Möglichkeit gibt es in der Privatwirtschaft schon, nun wird sie auch für die Vertragsbediensteten geschaffen. Ich sehe darin – und vor allem jene, die schon in dieser Situation waren, wissen es – einen wesentlichen und sehr wichtigen Punkt.

Was sind die Kriterien? – Die Dienstverhinderung muss mindestens sechs Wochen gedauert haben, und die Wiedereingliederungsphase kann von einem Monat bis zu sechs Monate dauern, wobei eine einmalige Verlängerung möglich ist. Sehr wichtig ist auch, dass eine finanzielle Absicherung für die Zeit der Wiedereingliederungsphase gesetzlich verankert ist.

Im Gegensatz zu den Vertragsbediensteten gibt es für die Beamten diese Regelung noch nicht, und ich freue mich, dass der Vizekanzler im Ausschuss angekündigt hat, dass diese Regelung in Bälde auch für Beamte möglich sein wird.

Eine Bestimmung, die auch schon mehrfach angesprochen wurde und die mir auch sehr wichtig ist, ist die Gleichstellung der übrigen Bundesbediensteten mit den Wache­bediensteten bei schweren Dienstunfällen – inhaltlich wurde dies schon erläutert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Beide Punkte sind eine wichtige Weiterentwicklung des Dienstrechts, und man kann nur hoffen, dass diese Bestimmungen von möglichst


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