Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 111

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wenigen Bundesbediensteten in Anspruch genommen werden müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Schülerinnen und Schüler des Bun­desoberstufenrealgymnasiums Bad Leonfelden herzlich bei uns im Hohen Haus be­grüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Muna Duzdar. – Bitte.


14.00.09

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Ja, in der Tat, diese Dienstrechts-Novelle, die wir heute beschließen, bringt wirklich einige Verbesserungen für die Bediensteten des Bundes. Wir haben das jetzt schon des Öfteren gehört, es geht dabei um die Wiedereingliederungsteilzeit, aber es geht auch um mehr Hilfe­leistungen vonseiten des Bundes für die Dienstnehmer, die beispielsweise im Rahmen ihrer Tätigkeit tätlichen Übergriffen ausgesetzt sind und körperlich verletzt werden.

Unterstützung soll es auch für Hinterbliebene geben, die jetzt auch einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Wir wissen, dass Hinterbliebene von Justizwachebeamten bis dato nur einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme von Begräbniskosten hatten. Das soll sich jetzt ändern und das ist auch gut so. Ich denke, das sind alles gute Fortschritte, kein Zweifel.

Werte Kollegen und Kolleginnen, seien Sie mir nicht böse, aber das ist alles nichts Neues und es ist auch keine Erfindung der FPÖ, ganz im Gegenteil, fast alle diese Maßnahmen habe ich noch als Staatssekretärin verhandelt. (Abg. Herbert: Aber nicht zustande gebracht!) Ich habe mich damals gefragt: Warum wurde es nicht beschlossen? (Ruf bei der FPÖ: Habt’s euch nicht durchgesetzt?) Man hat es damals nicht beschlossen, weil man aus guten Gründen wollte, dass diese neue Regierung diese guten Maßnahmen und diese Gustostückerl quasi selbst beschließt.

Herr Bundesminister Strache, wenn wir schon beim öffentlichen Dienst sind, hätte ich eine Bitte an Sie: Bitte hören Sie endlich auf, die guten Arbeitszeitregelungen im öffent­lichen Dienst heranzuziehen, um den generellen 12-Stunden-Tag zu rechtfertigen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Das ist die Unwahrheit! – Zwischenruf des Abg. Hauser. – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Hören Sie endlich auf, den öffentlichen Dienst zu missbrauchen! Hören Sie endlich auf, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, denn der Vergleich hinkt nämlich! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Punkt eins: Wir haben im öffentlichen Dienst eine sehr starke Personalvertretung, und da wird überhaupt nichts ohne Zustimmung der Personalvertreter und -vertreterinnen beschlossen.

Punkt zwei: Es gibt bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, für die es beson­dere Arbeitszeitregelungen gibt. Ich sage Ihnen aber etwas: Für alle im öffentlichen Dienst, die 12 Stunden arbeiten, gelten abgesicherte, lange Ruhezeiten, abgesicherte, lange Ruhetage sowie besondere Freizeitblöcke.

Punkt drei: Für die öffentlich Bediensteten gilt in Wirklichkeit eine langfristige Plan­barkeit, die garantiert ist. Das heißt, sie wissen alle lange im Voraus, wann sie wie lange arbeiten müssen. Tun Sie daher bitte nicht so, als ob sich der öffentliche Dienst über den generellen 12-Stunden-Tag freuen würde! (Ruf bei der FPÖ: Das ist unfass­bar!)

 


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