Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 107

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Solche Besserstellungen für die öffentlich Bediensteten sind nicht fair und sollten daher nicht ad infinitum weitergetragen werden, vor allem weil ja auf europäischer Ebene gerade ein Verfahren läuft, das die Republik Österreich mit großer Wahrscheinlichkeit verlieren wird, und da geht es um die Behandlung von Dienstzeiten von öffentlich Be­diensteten vor dem 18. Geburtstag. Wir laufen da also sehenden Auges in eine juris­tische Niederlage hinein, setzen das aber fort, nämlich Dienstzeiten vor dem 18. Ge­burtstag anders zu behandeln als solche danach. Das gehört dringend umgestellt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Strache. – Bitte.


13.44.40

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist einmal sicherlich schön und ist festzuhalten, dass es einige notwen­dige Besserstellungen gibt, die längst überfällig waren. Vielleicht zur Erinnerung: Das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz ist ja immer schon eine freiheitliche Idee gewesen, auch in einer früheren Regierung. – Entschuldigen Sie, meine Zettel sind mir runtergefallen, die hebe ich jetzt kurz auf. – Viele Ideen für Verbesserungen sind ja von der freiheitlichen Regierung zuvor, im Jahr 2000, ins Leben gerufen worden, und da war ein wichtiger Ansatz, dieses Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz gerade im Sinne von Wertschätzung und Respekt für Exekutivbeamte und für besonderes militä­risches Personal auch endlich einzuführen. Leider haben wir uns damals nicht zu 100 Prozent durchsetzen können. Wie Sie wissen, war das bis heute eine Kannbe­stimmung und leider keine Mussbestimmung. Das heißt, wir haben immer wieder Dramen erlebt, dass kein gesetzlicher Anspruch gegeben war, dass Beamte, die im Dienst verletzt worden sind, auf der Strecke geblieben sind und oftmals unsere Fraktion, auch ich, auch Sie wahrscheinlich, Sammlungen gemacht hat, Spenden­aktionen gemacht hat, um den Betroffenen und deren Angehörigen zu helfen und unter die Arme zu greifen. Das war eigentlich eine Schande für die Republik, das muss man ganz offen sagen, und das gilt es zu reparieren.

Zum Glück passiert das heute, dass wir für die Zukunft ein Wachebediensteten-Hilfe­leistungs­gesetz als Dienstgesetz so verändern, dass es nicht nur für Exekutivbeamte, nicht nur für militärisches Personal, sondern für alle öffentlich Bediensteten im Bun­desdienst einen gesetzlichen Anspruch geben wird, im Fall einer im Dienst erlittenen Verletzung die entsprechende Hilfestellung zu erhalten, auf die ich dann noch einge­hen werde.

Das war mir natürlich und ist uns ein Herzensanliegen, denn – auf die tragischen Fälle, die man in den letzten Jahren immer wieder erleben musste, möchte ich jetzt nicht einzeln eingehen – wir als Staat, als Republik, als Dienstgeber tragen für die öffentlich Bediensteten eine Verantwortung. Deshalb haben wir nicht nur das Dankeschön für die großartige Leistung der Beamten zum Ausdruck zu bringen, sondern wir haben uns vor allem auch mit vollstem Schutz und mit Hilfestellung hinter die Beamten zu stellen – und nicht nur den dankenden warmen Händedruck zum Ausdruck zu bringen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Diese Dienstrechts-Novelle 2018 mit den entsprechenden Bestimmungen, die in Zu­kunft für alle Bundesbediensteten zur Anwendung kommen, ist wichtig. Also auch Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger, Lehrer, alle können heute aufgrund veränderter Situationen Opfer von Angriffen werden und haben daher in Zukunft auch einen Anspruch, wenn sie verletzt werden sollten.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite